Einen Teil des Kaufpreises schenken?
Darf man bei einem Immobilienkauf einen Teil des Kaufpreises an den Verkäufer als Schenkung überweisen?
Konkretes Beispiel: Der Verkäufer hat für seine Immobilie etliche Interessenten und hat die Qual der Wahl, an wen er sie verkauft. Schließlich entscheidet er sich für einen Käufer. Im notariell beurkundeten Vertrag steht ein Kaufpreis von 80.000 Euro. Der Käufer ist nach dem Notartermin sehr erfreut darüber, dass er die Immobilie bekommen hat, und will seinen Dank in Form von Geld zum Ausdruck bringen. Der Käufer schenkt dem Verkäufer 20.000 Euro. Er bekommt keine Gegenleistung für das Geschenk, denn der Kaufvertrag ist ja schon unterschrieben.
Angenehmer Nebeneffekt für den Käufer: Er zahlt Grunderwerbsteuer, Notarkosten etc. nur auf die 80.000 Euro statt auf die vollen 100.000 Euro. Er spart ungefähr 1600 Euro.
Angenehmer Nebeneffekt für den Verkäufer: Er hat die Immobilie ein paar Jahre zuvor für 60.000 Euro erworben und muss jetzt Spekulationssteuer auf einen Gewinn von nur 20.000 Euro zahlen statt auf 40.000 Euro. Schenkungen an Dritte sind bis 20.000 Euro von der Schenkungssteuer befreit.
Meine Frage: Ist das so erlaubt, also in Deutschland legal? Oder ist das eine Form von Steuerhinterziehung?
Vielen Dank für Eure Antworten.
9 Antworten
Das nimmt dir keiner ab, dass der Käufer aus reiner Freude 20 000.-€ spendiert.
Real ist das Haus dann für 100 000 verkauft, es sind aber nur 80 000 eingetragen. Das läuft unter der Bezeichnung Unterverbriefung oder Schwarzbeurkundung.
Das ist strafbar und der Kaufvertrag ist ungültig.
http://lexikon.immobilien-fachwissen.de/index.php?UID=0622080414&ATOZ=U&KEYWORDID=7800
Vielen Dank. Der Link ist sehr hilfreich.
Das ist sog. Under Table Money. Darf man nicht, da es eine Umgehung der Grunderwerbssteuer ist. Es wäre also Steuerhinterziehung, wenn es mit demselben Geschäftsvorgang verbunden ist. Man kann das aber ganz locker mit einem Nachtragsgeschäft regeln, über welches man ein Beratungshonorar vereinbart.
Klar... aber wenn der Käufer nach dem notartermin doch lieber ne neue Küche für das Geld kauft bleibts bei den 80k für den Verkäufer
ist das den Stress wert?
mir nicht
117 BGB regelt den Fall, das klappt niemals
Steuerhinterziehung.
Die Schenkung muss zudem auch beim Finanzamt angegeben werden und darauf ist vom Beschenkten Steuer zu entrichten, sofern dieser nicht ein Verwandter von euch ist und ein enstprechender Freibetrag gilt.
D.h. das FA bekommt auch unmittelbar Wind von eurer Sache.
Auch das!
"Am Notar vorbei" kann auch als Geldwäsche angesehen werden. Schwarzgeld?