Einen Teil des Kaufpreises schenken?

9 Antworten

Das nimmt dir keiner ab, dass der Käufer aus reiner Freude 20 000.-€ spendiert.

Real ist das Haus dann für 100 000 verkauft, es sind aber nur 80 000 eingetragen. Das läuft unter der Bezeichnung Unterverbriefung oder Schwarzbeurkundung.

Das ist strafbar und der Kaufvertrag ist ungültig.

http://lexikon.immobilien-fachwissen.de/index.php?UID=0622080414&ATOZ=U&KEYWORDID=7800

Seligering 
Beitragsersteller
 08.03.2021, 15:12

Vielen Dank. Der Link ist sehr hilfreich.

Das ist sog. Under Table Money. Darf man nicht, da es eine Umgehung der Grunderwerbssteuer ist. Es wäre also Steuerhinterziehung, wenn es mit demselben Geschäftsvorgang verbunden ist. Man kann das aber ganz locker mit einem Nachtragsgeschäft regeln, über welches man ein Beratungshonorar vereinbart.

Klar... aber wenn der Käufer nach dem notartermin doch lieber ne neue Küche für das Geld kauft bleibts bei den 80k für den Verkäufer

ist das den Stress wert?

mir nicht

117 BGB regelt den Fall, das klappt niemals

Steuerhinterziehung.

Die Schenkung muss zudem auch beim Finanzamt angegeben werden und darauf ist vom Beschenkten Steuer zu entrichten, sofern dieser nicht ein Verwandter von euch ist und ein enstprechender Freibetrag gilt.

D.h. das FA bekommt auch unmittelbar Wind von eurer Sache.

DerHans  08.03.2021, 14:40

"Am Notar vorbei" kann auch als Geldwäsche angesehen werden. Schwarzgeld?

Notorious666  08.03.2021, 15:59
@DerHans

Auch das!