Kann man vereinbaren, dass die Kaufpreiszahlung bei einer Immobilie mit mehreren Bruchteilseigentümern auf verschiedene Konten erfolgen soll?

4 Antworten

Ja, das ist möglich. In einem Vertrag sind alle Parteien aufgeführt. Alle Eigentümer (Verkäufer) und zukünftige Eigentümer (Käufer). Eine Erbengemeinschaft besteht meistens aus 2 oder mehr Personen. Auch diese sind einzeln im Vertrag aufzuführen. Im Vertrag wird auch festgelegt, welcher Betrag genau auf welches Konto gezahlt werden muss, z.B.

Verkäufer A: 50 % = Betrag XXX auf Konto XXX

Erbengemeinschaft Verkäufer B: 25 % = Betrag XXX auf Konto XXX

Erbengemeinschaft Verkäufer C:: 25 % = Betrag XXX auf Konto XXX

Es müssen auch ALLE einzelnen Eigentümer bei der Unterzeichnung des notariellen Vertrages anwesend sein.

War bei uns auch so. Hier gab es auch eine Eigentümergemeinschaft und einzelne Personen. Im Vertrag war alles einzeln aufgeführt und musste vom Käufer auf die jeweiligen Konten gezahlt werden.

lesterb42  17.06.2015, 08:48

Kleine Ergänzug zu diesem guten Kommentar: Es müssen nicht alle anwesend sein. Der Vertrag kann von einzelnen Mitgliedern auch später nachbeurkundet werden.

Sinnvoller ist es die gesamte Abwicklung über das Notarkonto laufen zu lassen.

Hallo,

ja, das kann man so vereinbaren. Jedoch würde ich ein Notaranderkonto empfehlen.

Ja, warum nicht. Eine Verpflichtung fuer ein Anderkonto gibt es hier nicht.