Kann man vereinbaren, dass die Kaufpreiszahlung bei einer Immobilie mit mehreren Bruchteilseigentümern auf verschiedene Konten erfolgen soll?
Mit interessiert folgender Fall:
Bei einer Immobilie sind 2 Eigentümer als Bruchteilseigentümer eingetragen:
Eigentümer 1 (50%): Person A Eigentümer 2 (50%): Erbengemeinschaft bestehend aus A, B und C.
Das Objekt soll im gesamten verkauft werden.
Ist es möglich im notariellen Kaufvertrag zu vereinbaren, dass der Kaufpreis gesplittet und auf 2 unterschiedliche Konten (50% des Kaufpreises auf Konto von A, 50% des Kaufpreises auf Konto der Erbengemeinschaft). Muss eine solche Kaufpreisabwicklung über Notaranderkonto laufen?
4 Antworten
Ja, das ist möglich. In einem Vertrag sind alle Parteien aufgeführt. Alle Eigentümer (Verkäufer) und zukünftige Eigentümer (Käufer). Eine Erbengemeinschaft besteht meistens aus 2 oder mehr Personen. Auch diese sind einzeln im Vertrag aufzuführen. Im Vertrag wird auch festgelegt, welcher Betrag genau auf welches Konto gezahlt werden muss, z.B.
Verkäufer A: 50 % = Betrag XXX auf Konto XXX
Erbengemeinschaft Verkäufer B: 25 % = Betrag XXX auf Konto XXX
Erbengemeinschaft Verkäufer C:: 25 % = Betrag XXX auf Konto XXX
Es müssen auch ALLE einzelnen Eigentümer bei der Unterzeichnung des notariellen Vertrages anwesend sein.
War bei uns auch so. Hier gab es auch eine Eigentümergemeinschaft und einzelne Personen. Im Vertrag war alles einzeln aufgeführt und musste vom Käufer auf die jeweiligen Konten gezahlt werden.
Kleine Ergänzug zu diesem guten Kommentar: Es müssen nicht alle anwesend sein. Der Vertrag kann von einzelnen Mitgliedern auch später nachbeurkundet werden.
Sinnvoller ist es die gesamte Abwicklung über das Notarkonto laufen zu lassen.
Hallo,
ja, das kann man so vereinbaren. Jedoch würde ich ein Notaranderkonto empfehlen.
Ja, warum nicht. Eine Verpflichtung fuer ein Anderkonto gibt es hier nicht.