Maklerrecht, Hauskauf: Bekomme ich Provision zurück, wenn der Kaufpreis vertragsgemäß später sinkt?
hallo,
eine Frage zum Maklerrecht: Ein Kaufvertrag über ein Haus ist zustande gekommen. Der Kaufpreis wurde im Notarvertrag vom Zeitpunkt der Hausräumung und -übergabe abhängig gemacht (genauer: Der Kaufpreis beträgt XY. (...) Für eine Verzögerung der Räumung über den TT.MM.JJJJ hinaus mindert sich der Kaufpreis pro Monat um YZ"). Der Makler hat sogleich eine Provision erhalten, die sich auf den maximalen Kaufpreis bezieht, der bei planmäßiger Übergabe gegolten hätte. Nun verzögert sich die Übergabe, und der Kaufpreis sinkt vertragsgemäß. Habe ich ein Recht, einen entsprechenden Anteil der Maklerprovision zurück zu erhalten? Ich habe darüber bisher nichts gefunden; eine Info bei Frag-einen-Anwalt (http://www.frag-einen-anwalt.de/Wohnungskauf-Nebenkosten-bei-nachtraeglicher-Kaufpreisminderung-__f76841.html) bezog sich nur auf den Fall, dass die Kaufpreisminderung erst später entsteht. In meinem Fall wurde aber bereits im Notarvertrag eine zeitabhängige Minderung vereinbart.
Vielen Dank!
4 Antworten
Der Makler hat das Objekt zu dem im Exposé vorgestellten Kaufpreis, auf den sich auch bei Zustandekommen - nicht bei späterer Änderugn der Bedingungen, auf die er bekanntlich keinen Einfluß hat, vermittelt. Ihm steht die vereinbate Provison zu. Wäre der Kaufpreis augrund anderer Umsände gestiegen, hätte er nicht mehr verlangen dürfen. Der Makler ist nicht Herr des interpartis zwischen Käufer und Verkäufer geschlossenen Kaufvertrages!
meiner Meinung nach nicht. Wie lange soll denn der Makler mit seiner Rechnung warten?
Ihr hättet ja vereinbaren können, dass der Makler ggf. einen Anteil zurück erstattet, wenn der Kaufpreis entsprechend sinkt.
Ansonsten sehe ich da keine Veranlassung und auch keine rechtliche Handhabe.
Da hätte doch der Makler sofor eine neue Rechnung präsentiert.
es gilt immer nur der Preis, zu dem das Haus verkauft wird. Selten, dass jemand freiwillig mehr zahlt.
In dem genannten Fall hätte der Käufer mit dem Makler eine Vereinbarung treffen müssen, in der Regel wird die Maklercourtage mit in den Notarvertrag aufgenommen.
interessante Rechtsfrage. Hast du irgendeinen Hinweis entsprechend in den Maklervertrag hineingeschrieben? Wahrscheinlich nicht.- Wußte der Makler davon, daß sich der Kaufpreis mindern kann? Hast du den Makler aufgefordert, den überzahlten Betrag zurückzuzahlen? Das wäre mein Ansatz.
Vielen Dank allerseits für die hilfreichen Ideen! Es ist so, dass der "gestaffelte Kaufpreis" sogar über den Makler zustande kam. Es ist auch ausdrücklich von einer Minderung des Kaufpreises die Rede, nicht etwa von Entschädigungen oder sowas. Einen Maklervertrag habe ich nicht unterschrieben; im Notarvertrag ist das Zustandekommen über den Makler vermerkt, mehr aber nicht. Es war natürlich blöd von mir, dies alles nicht vorher schriftlich zu fixieren, aber man denkt einfach nicht an alles. Den Makler habe ich noch nicht zur Rückzahlung aufgefordert, da der endgültige Kaufpreis noch nicht feststeht.
Rückmeldung, nachdem die Sache erledigt ist: Die Maklerfirma hat entsprechend der Minderung des Kaufpreises die anteilige Courtage samt MwSt anstandslos zurückbezahlt, nachdem ich eine detaillierte Begründung geliefert hatte. Entscheidend ist, dass der zeitabhängig gestaffelte Kaufpreis unter Mitwirkung des Maklers zustande kam.
Was wäre im Umkehrfall einer Preiserhöhung passiert?!?