Verbindliches Kaufpreisangebot unterschrieben und Widerrufen trotzdem sollen wir zahlen

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Nun bin ich in solchen Dingen nicht besonders bewandert, meine aber, daß der Vertrag gegen die guten Sitten verstößt. Eine Provision bei einem Immobilienerwerb ist nur dann fällig, wenn ein Vertrag, also ganz exakt ein Kaufvertrag zustandekommt. Wenn ein Angebot aber abgelehnt wird, um mehr geht es hierbei ja nicht, kann m.E. kein Provisionsanspruch enstehen. Es existiert ja nicht einmal eine Frist für die Annahme des Vertrages. Allerdings habt ihr euch dieses Ei selbst ins Nest gelegt. So etwas unterschreibt man doch auf keinen Fall. Am besten, ihr wendet Euch an einen Anwalt.

Wenn Ihr nachweisen könnt, dass der Makler Euch erst nach der Unterschrift (trotz vorheriger Nachfrage) über den Pilzbefall informiert hat, könnt Ihr die Vereinbarung wegen arglistiger Täuschung anfechten.

Bellissima214 
Beitragsersteller
 08.07.2012, 16:48

Danke fur sie antwort.. Selbst nach der Unterschrift hat er uns nicht aufgeklärt. Wir haben es erst rausbekommen nachdem wir es im Gutachten gelesen haben!

Einzelfahrer  08.07.2012, 16:51
@Bellissima214

Für arglistige Täuschung muss der Makler aber von dem Pilz gewusst haben, sonst käme ev. Wegfall der Geschäftsgrundlage in Frage.

man läßt sich nicht dazu drängen etwas zu unterschreiben!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Maklercourtage fällt an, wenn der Kaufvertrag zustande gekommen ist. Ist er nciht, also auch keine Povision. Nicht mal die Hälfte. Nun habt ihr allerdings einen Zusatzvertrag unterschrieben und da könnte es anders aussehen. Ich würde zum Fachanwalt gehen

glaub das kann man anfechten weil ihr dazu gedrängt wurdet bin mir aber nich sicher