Verbindliches Kaufpreisangebot unterschrieben und Widerrufen trotzdem sollen wir zahlen
Wir hatten eine Hausbesichtigung und wurden dazu gedrängt ein kaufpreisangebot zu unterschreiben in dem steht das der Kunde sich dazu verpflichtet eine Provision des Kaufpreises , die fällig ist bei Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages. Wenn es aus gründen des Kunden nicht zu einem Kaufvertrag kommt, ist der provisionsanspruch gleichwohl entstanden und zur Zahlung fällig.
Notariell haben wir gar nichts unterzeichnet! Aufgeklärt wurden wir überhaupt nicht. Wir hatten den Makler gefragt ob Pilz oder Schwamm Befall bekannt sei. Er meinte Nein. Wir haben nach 2 maliger Nachfrage ein Gutachten erhalten indem stand das Pilzbefall unter der Treppe vorhanden sei.
Wir haben das kaufpreisangebot innerhalb 14 Tage Widerrufen!
Der Makler möchte jetzt die volle Provision! Es gäbe für das kaufpreisangebot keine rücktrittmöglichkeit! Wir haben aber nichts notariell unterzeichnet! Bitte helft uns .. Wir wollen kein Geld für nichts ^ bezahlen! Kommen wir da raus?
4 Antworten
Nun bin ich in solchen Dingen nicht besonders bewandert, meine aber, daß der Vertrag gegen die guten Sitten verstößt. Eine Provision bei einem Immobilienerwerb ist nur dann fällig, wenn ein Vertrag, also ganz exakt ein Kaufvertrag zustandekommt. Wenn ein Angebot aber abgelehnt wird, um mehr geht es hierbei ja nicht, kann m.E. kein Provisionsanspruch enstehen. Es existiert ja nicht einmal eine Frist für die Annahme des Vertrages. Allerdings habt ihr euch dieses Ei selbst ins Nest gelegt. So etwas unterschreibt man doch auf keinen Fall. Am besten, ihr wendet Euch an einen Anwalt.
Wenn Ihr nachweisen könnt, dass der Makler Euch erst nach der Unterschrift (trotz vorheriger Nachfrage) über den Pilzbefall informiert hat, könnt Ihr die Vereinbarung wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Für arglistige Täuschung muss der Makler aber von dem Pilz gewusst haben, sonst käme ev. Wegfall der Geschäftsgrundlage in Frage.
man läßt sich nicht dazu drängen etwas zu unterschreiben!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Maklercourtage fällt an, wenn der Kaufvertrag zustande gekommen ist. Ist er nciht, also auch keine Povision. Nicht mal die Hälfte. Nun habt ihr allerdings einen Zusatzvertrag unterschrieben und da könnte es anders aussehen. Ich würde zum Fachanwalt gehen
glaub das kann man anfechten weil ihr dazu gedrängt wurdet bin mir aber nich sicher
Danke fur sie antwort.. Selbst nach der Unterschrift hat er uns nicht aufgeklärt. Wir haben es erst rausbekommen nachdem wir es im Gutachten gelesen haben!