Wohnungskauf: Überweisung am 30 April eingeplant, Grundschuldbestellung noch nicht da, wer wird die 5% Strafe des Kaufpreises bezahlen?
Hallo,
am 10 März haben wir den Antrag für ein Darlehen unterschrieben. Alles gut, Zusage schon da, einfacher Fall für die Bank (Eigenkapital, Rate weniger als 20% unserer Einkommen, 20 Jahre Laufzeit usw ....).
Ende von März, Kaufvertrag der Wohnungs schon unterschrieben. Im Notarvertrag steht, dass wenn wir bis spätestens 30 April die Überweisung für den Kaufpreis nicht gemacht haben, kommt dann 5% Strafe auf dem Kaufpreis zu bezahlen.
Die Grundschuldbestellung unserer Bank ist immer noch nicht da ! Wenn wir deswegen rechtzeitig nicht bezahlen können, wer muss die 5% Strafe bezahlen ?
Die Maklerin war selber sehr überrascht dass die für den Kaufvertrag noch nicht vorhanden war.
Vielen Dank !
5 Antworten
Du, denn der Geldgeber hat die Strafe ja nicht vereinbart.
Viel Glück.
Nachsatz,
Ist denn die Auflassung eingeschrieben, bei uns dauert so etwas Monate?
Für die GS-Bestellung benötigt der Notar 5 Minuten, und natürlich auch Eure Unterschriften. Legt schon mal einen Termin fest.
Nach der Bestellung benötigt der Geldgeber 2 Tage, und die Überweisung geht raus, so meine Erlebnisse.
Danke aber ich verstehe deine Antwort nicht ganz. Unsere Bank hat selbst die Grundschuldbestellung übernommen. Wenn wir sie bekommen, gehen wir ja bei dem Notar.
Das Problem ist dass wir den Darlehensvertrag nocht nicht bekommen haben. Wir haben nur den Antrag unterschrieben. Die ersten Frage über Eigenkapital (Gelchwäsche usw....) wurden erst 3 Wochen danach gestellt. Wir vermuten, dass der Bankberater sich nicht darum rechtzeitig gekümmert hat. :/
Also, ohne Vertrag auch keine Bestellung.
Euer Grundbuch, also Eure Unterschriften beim Notar für die Bestellung.
Noch ist ja Zeit, und der Geldgeber kann nicht alleine bestellen/einschreiben lassen.
Vielen Dank für den Stern und alles Gute im neuen Heim!
Das ist keine 5%-Strafe, sondern es handelt sich um Verzugszinsen mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Also ein paar Euro am Tag, je nach Kaufpreis. Dazu muss man sich die Frage stellen, ob der Kaufpreis überhaupt an dem Tag fällig wird. Ist schon die Vormerkung eingetragen und sind die weiteren Voraussetzungen erfüllt? Grundsätzlich hast du die Verzugszinsen zu zahlen. In Ausnahmefällen kann sich die Bank schadensersatzpflichtig machen, wenn sie zu lange braucht. Aber das hier ist noch völlig im Rahmen.
Danke für die Antwort !
Wenn die Bank dir nicht zugesagt hat, dass das Darlehen vor dem 30.04. ausgezahlt wird, wirst du wohl zahlen müssen. Deshalb würde ich da mal Druck machen.
Ja, genau, wir hatten eine offizielle Zusage der Bank für das Darlehen selber aber nur mündlich vom Bankberater für die rechtzeitige Zahlung. :/
Dann mach ihm mal Feuer.
Ich verstehe die Frage nicht. Ihr habt ein Darlehen aufgenommen, bezahlt die Rechnung. Was hat die Grundschuldbestellung damit zu tun?
Wir dürfen die Wohnung nicht bezahlen, solange die Grundschuld bestellung nicht vorhanden ist. Und die Bank wird nichts überweisen, solange die auch nicht da ist.
Ja Ihr, weil Ihr in Verzug seit.
Alles ein bisschen kurzfristig geplant.
Jetzt sieht es so aus. Wir haben dem Bankberater vertraut, der uns mündlich gesagt hattet das alles ohne Probleme klappen würde.
Vielen Dank !