Zwangsräumung - Fristen - Kosten
Hallo,
bei Bekannten von uns wurde das Haus Zwangsversteigert. Nun müssen sie ja raus. Haben sie da irgendwelche Fristen? z.B. wenn das Urteil rechtskräftig wird haben se noch 6 Wochen?
Der neue Eigentümer macht schon die ganze Zeit druck, dass sie raus müssen. Sie sind ja bereits auf Wohnungssuche, allerdings ist das nicht wirklich einfach eine Wohnung zu finden, wenn man Harzt IV Empfänger ist.
Wie verläuft den eine Zwangsräumung? Und wer muss diese dann bezahlen?
6 Antworten
es gibt noch immer die möglichkeit, das die betroffenen Personen von der zuständigen Gemeinde Zwangseingewissen werden und somit max. 3 Monate länger Zeit haben, sich etwas passendes zu suchen.
Der Zuschlagsbeschluß ist mit der Verkündung rechtskräftig, ohne weitere Frist! Theoretisch könnte das Haus bereits aufggrund des Zuschlagbeschlusses durch den Begünstigten weiterverkauft werden, ohne dass dieser schon im Grundbuch als Eigentümer eingetragen wäre! Der Zuschlagberechtigte kann sich gleichzeitig mit dem Zuschlag vom Gericht den Räumungsbeschluß erteilen lassen. Er spart dadurch die Kosten und die Zeit für ein gerichtliches Verfahren zur Erlangung eines solchen Titels. Die Opfer haben eine Schonfrist von maximal 14 Tagen, dann rückt der Gerichtvollzieher mit den Möbelpackern an und die Leutchen werden, zur Not mit Gewlt durch die Polizei, in eine Sozialunterkunft verbracht bis etwas anständiges gefunden wurde. Die Kosten der Räumung zahlt der Geräumte als Kostenverursacher!
DH
Was zahlt als persönliche Sachen bei einer Zwangsräumung?
Hallo ich bekam am 1.9 morgens ziemlich ungebetenen Besuch vom Gerichtsvollzieher der mir mitteilte er werde meine Wohnung jetzt zwangsräumen. Die Wohnung lief auf meinen noch Mann der die Miete nicht zahlte und Briefe vor mir verschwinden ließ. Soviel dazu. Stand von jetzt auf gleich mit Kind auf der Straße und kam bei einer Nachbarin unter. Heute kam der Gerichtsvollzieher nun mit der Spedition und räumte die Wohnung aus.
Er sagte persönliche Dinge darf ich jeder Zeit kostenlos abholen. Möbel usw müsste ich erst auslösen. Das Geld habe ich aber nicht.
Muss mir nun alles neu beschaffen. Er hat mir heute wenigstens den Schrank und das Bett meiner Tochter gegeben. Weil sobald die Sachen eingelagert sind würde ich sie erst nach zahlen der kosten bekommen. So nun würde mich interessieren was zählt denn als persönliche Sachen die man kostenlos abholen darf?
Was ist mit Geschirr, besteck usw?
Der Gerichtsvollzieher sagte irgendwas von wegen nur die Möbel müssten kostenpflichtig ausgelöst werden. Stimmt das? Was ist mit Sachen wie Kühlschrank und herd? Weiß das jemand?
Wenn jemand von Obdachlosigkeit bedroht ist, hilft das Amt (hier bei uns ist es das Amt für soziale Dienste). Die werden schnell aktiv. Steht erst der Umzugswagen vor der Tür, wird die Wohnung geräumt, das Eigentum wird auf eingelagert und die Familie darf mitnehmen, so viel sie tragen können. Im Normalfall ist ein Behördenvertreter vor Ort, der die Adresse einer Anlaufstelle (Obdachlosenheim o. ä.) mitgibt. Die Kosten für die Räumung, Einlagerung und Unterbringung sind natürlich von den Schuldnern zu tragen. Also unbedingt sofort zum Amt und Hilfe suchen, bevor es tatsächlich zu spät ist.
So sieht´s aus!
Die Frage ist einfach zu beantworten
Es ist darauf zu warten, wann der Gerichtsvollzieher Frist setzt. Der Zuschlagsbeschluss ist der Räumungstitel. Normal dauert es 4 Wochen bis das Schreiben des Gerichtsvollziehers kommt.
Gegen die Räumung kann man einiges machen; Fälle aus der Praxis habe ich für meine Räumung aus dem Buch Schindler: Trickkiste der Zwangsversteigerung, erhältlich in jedem Buchladen
Ist besonders für eine Räumung, wenn jemand Drittes Geld ins Haus gesteckt hat zu empfehlen.
Gruss Feurigel