Vermieter möchte uns raus haben, welche Rechte habe ich?

5 Antworten

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Die Kündigung muss schriftlich mit Begründung erfolgen. Was mündlich erzählt wird ist völlig uninteressant und ohne rechliche Wirkung .

Es könnte eine Kdg. wegen wirtschaftlicher Verwertung kommen, das ist abzuwarten. Allerdings betrüge die Kündigungsfrist dann 9 Monate.

Jetzt die Füße stillhalten, nicht nachfragen, schweigen.

Letztes Jahr wurden die zwei reihen Häuser mit den Vermietern in meiner gegend ca. 16 mieter insgesamt, ins Rathaus gerufen.

Und zwischenzeitlich hat die Stadt die Häuser aufgekauft?

Verstehe ich das richtig .... die Stadt kündigt, damit die Grundstücke nach Abriss der Häuser anders verwertet werden können?

ist die beabsichtigte Verwertung angemessen

Die Stadt möchte jetzt in Zeiten knappen Wohnraums selbigen vernichten um Parkplätze zu schaffen?

Eine Verwertungskündigung kann das Mietverhältnis wirksam beenden, wenn der Vermieter die Absicht zur wirtschaftlichen Verwertung des vermieteten Wohnraums hat und die beabsichtigte Verwertung angemessen ist.

https://www.kanzlei-lars-liedtke.de/miet-und-pachtrecht/k%C3%BCndigung/wirtschaftliche-verwertung/

Und solange Euch keine Schriftliche Kündigung - vom Eigentüer handschriftlich unterzeichnete- mit genauer Begründung zugegangen ist, brauch ihr Euch auch noch keine Gedanken machen

Bevor ihr nicht eine schriftliche Kündigung erhalten habt, solltet ihr gar nichts machen. Die Kündigung ist die Grundlage, und von der darin erhaltenen Begründung hängt alles Weitere ab. Mit der Kündigung gehst du dann am besten zu einem Anwalt und lässt sie auf Wirksamkeit prüfen.

Einhaltung der Kündigungsfrist bei euch wären das 9 Monate ab Kündigung.

Der neue Eigentümer muss eigentlich die Mietverträge übernehmen.

1Anastasia1 
Beitragsersteller
 15.08.2020, 21:50

Oh ok. Dann ist die Übergabe noch nicht geschehen

pool56  15.08.2020, 22:01

Glaube nicht, dass der Neue die Mietverträge übernehmen muss, wenn die Mieter dann auf dem Parkplatz schlafen müssten😁!

Gerhart  16.08.2020, 10:17
@pool56

Die Gemeinde als Vermieter kann nicht kündigen. Ihr fehlt der Grund. Der Erwerber hat noch nicht gekündigt, vermutlich ist der Kaufvertrag noch nicht wirksam, aber die Mietverträge muss er ob er will oder nicht übernehmen. Die Mieter werden auch dann nicht auf einem nicht vorhandenen Parkplatz schlafen.

pool56  16.08.2020, 11:05
@Gerhart

Die Gemeinde hat ja auch nach dem Verkauf nichts mehr mit den Mietern zu tun, also ist ja wohl selbstverständlich, dass sie auch nicht mehr kündigen kann und keinen Kündigungsgrund braucht😂!

Die Mietverträge muss der Käufer übernehmen, selbstredend, das ist Gesetz ! Da er aber sein Eigentum in einen Parkplatz umwandeln wird, wir er auch sofort allen Mietern kündigen, ist doch auch logisch Gerhart. Also ist diese Mieterübernahme von der du redest nur für wenige Monate und auch dass nur wegen der gesetzlichen Kündigungszeitvorgaben, weil eben dann dort keine Häuser mehr stehen sollen und somit die Mieter auf dem Parkplatz schlafen müssten.

Letzteres ist doch nicht ernst gemeint, das kann man doch erkennen. 1. würde das der Grundeigentümer nicht gestatten und 2. suchen die Mieter während der Kündigungszeit eine andere Wohnung.

Gerhart  16.08.2020, 12:50
@pool56

Alles richtig.

Wenige.

Versuch Geld aus ihnen rauszupressen und das war es dann.

Das geht durch, ihr hindert den Eigentümer an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwendung.

Es muss euch niemand für ganz wenig Miete da wohnen lassen, er hat auch ein Recht, einen angemessenen Ertrag aus seinem Eigentum zu ziehen.

Und das ist der Parkplatz.

1Anastasia1 
Beitragsersteller
 15.08.2020, 21:49

Bisher kam jedoch noch keine "offizielle" Kündigung, also noch Zeit? Oder

User386078  15.08.2020, 21:50
@1Anastasia1

Ja, die Frist sind eh 9 Monate.

1Anastasia1 
Beitragsersteller
 15.08.2020, 21:51
@User386078

Ok danke für die schnelle Antwort