Vermieter möchte uns raus haben, welche Rechte habe ich?
Hallo,
ich wohne mit meiner Familie in einer Doppelhaushälfte als Mieter. Der Vermieter ist die Stadt. Letztes Jahr wurden die zwei reihen Häuser mit den Vermietern in meiner gegend ca. 16 mieter insgesamt, ins Rathaus gerufen und uns wurde mitgeteilt das die Häuser der Firma gegenüber verkauft werden sollen. Wir sollen innerhalb einer Frist dort ausziehen (die frist war bis 12/2019 also schonn überschritten). Sie helfen bei der Wohnungssuche und Umzug. Bisher sind wir nicht umgezogen, da es schwierig ist für eine alleinerziehende ohne ausbildung und schulbildung also weniger als mindeslohn gehalt, mit zwei Kinder die noch zur Schule gehen und teilweise auch Studieren wollen was zu finden ( vier Zimmer bräuchren wir mind.) . Mit dieser Wohnung die wir im Moment haben hatten wir riesiges Glück warm ca 550€ sowas findet man niergens! Und die Stadt möchte jedoch die Wohnungen verkaufen damit sie abgerissen werden können für ein Lkw Parkplatz. Welche rechte haben wir bei dieser Sache? Wir wohnen seit über 12 Jahren hier.
5 Antworten
Die Kündigung muss schriftlich mit Begründung erfolgen. Was mündlich erzählt wird ist völlig uninteressant und ohne rechliche Wirkung .
Es könnte eine Kdg. wegen wirtschaftlicher Verwertung kommen, das ist abzuwarten. Allerdings betrüge die Kündigungsfrist dann 9 Monate.
Jetzt die Füße stillhalten, nicht nachfragen, schweigen.
Letztes Jahr wurden die zwei reihen Häuser mit den Vermietern in meiner gegend ca. 16 mieter insgesamt, ins Rathaus gerufen.
Und zwischenzeitlich hat die Stadt die Häuser aufgekauft?
Verstehe ich das richtig .... die Stadt kündigt, damit die Grundstücke nach Abriss der Häuser anders verwertet werden können?
ist die beabsichtigte Verwertung angemessen
Die Stadt möchte jetzt in Zeiten knappen Wohnraums selbigen vernichten um Parkplätze zu schaffen?
Eine Verwertungskündigung kann das Mietverhältnis wirksam beenden, wenn der Vermieter die Absicht zur wirtschaftlichen Verwertung des vermieteten Wohnraums hat und die beabsichtigte Verwertung angemessen ist.
https://www.kanzlei-lars-liedtke.de/miet-und-pachtrecht/k%C3%BCndigung/wirtschaftliche-verwertung/
Und solange Euch keine Schriftliche Kündigung - vom Eigentüer handschriftlich unterzeichnete- mit genauer Begründung zugegangen ist, brauch ihr Euch auch noch keine Gedanken machen
Bevor ihr nicht eine schriftliche Kündigung erhalten habt, solltet ihr gar nichts machen. Die Kündigung ist die Grundlage, und von der darin erhaltenen Begründung hängt alles Weitere ab. Mit der Kündigung gehst du dann am besten zu einem Anwalt und lässt sie auf Wirksamkeit prüfen.
Einhaltung der Kündigungsfrist bei euch wären das 9 Monate ab Kündigung.
Der neue Eigentümer muss eigentlich die Mietverträge übernehmen.
Oh ok. Dann ist die Übergabe noch nicht geschehen
Die Gemeinde als Vermieter kann nicht kündigen. Ihr fehlt der Grund. Der Erwerber hat noch nicht gekündigt, vermutlich ist der Kaufvertrag noch nicht wirksam, aber die Mietverträge muss er ob er will oder nicht übernehmen. Die Mieter werden auch dann nicht auf einem nicht vorhandenen Parkplatz schlafen.
Die Gemeinde hat ja auch nach dem Verkauf nichts mehr mit den Mietern zu tun, also ist ja wohl selbstverständlich, dass sie auch nicht mehr kündigen kann und keinen Kündigungsgrund braucht😂!
Die Mietverträge muss der Käufer übernehmen, selbstredend, das ist Gesetz ! Da er aber sein Eigentum in einen Parkplatz umwandeln wird, wir er auch sofort allen Mietern kündigen, ist doch auch logisch Gerhart. Also ist diese Mieterübernahme von der du redest nur für wenige Monate und auch dass nur wegen der gesetzlichen Kündigungszeitvorgaben, weil eben dann dort keine Häuser mehr stehen sollen und somit die Mieter auf dem Parkplatz schlafen müssten.
Letzteres ist doch nicht ernst gemeint, das kann man doch erkennen. 1. würde das der Grundeigentümer nicht gestatten und 2. suchen die Mieter während der Kündigungszeit eine andere Wohnung.
Alles richtig.
Wenige.
Versuch Geld aus ihnen rauszupressen und das war es dann.
Das geht durch, ihr hindert den Eigentümer an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwendung.
Es muss euch niemand für ganz wenig Miete da wohnen lassen, er hat auch ein Recht, einen angemessenen Ertrag aus seinem Eigentum zu ziehen.
Und das ist der Parkplatz.
Bisher kam jedoch noch keine "offizielle" Kündigung, also noch Zeit? Oder
Ja, die Frist sind eh 9 Monate.
Ok danke für die schnelle Antwort
Glaube nicht, dass der Neue die Mietverträge übernehmen muss, wenn die Mieter dann auf dem Parkplatz schlafen müssten😁!