Vertragsklausel im Vertrag (Sportverein) rechtskräftig? (Kündigung)?
Hallo,
aus gesundheitlichen Gründen ist es mir nicht mehr möglich zum Kampfsport zu gehen. Bezüglich der Kündigung des Vertrages: Ist der Vertrag rechtskräftig oder kann ich sofort kündigen?
Folgende Klauseln stehen im Vertrag:
Die Mitgliedschaft beginnt am:_11.7.16_ und wird für die Dauer von 6 Monaten fest geschlossen...
Im Falle einer einmaligen Erbringung der Leistungen der zwölfmonatigen Laufzeit gibt es eine Ermäßigung von 8%.
Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende der Erstlaufzeit schriftlich gekündigt werden. Für den Fall, dass keine fristgemäße Kündigung erfolgt, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um die Länge der Erstlaufzeit des Vertrages.
Bei nicht vorhersehbaren Verhinderungsfällen, beispielsweise lägnere Krankheit, Schwangerschaft oder berufliche Verhinderung, kann der Vertrag in gegenseitigem Einvernehmen für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden. In diesem Fall verlängert sich der Vertrag um die Zeitspanne, um die er ausgesetzt wurde. Die Verhinderugsgründe müssen der Leitung unverzüglich nach Eintreten und Bekanntwerden mitgeteilt werden. Im Übrigen entbinden sie jedoch nicht von den Verpflichtungen des Vertrages.
Hallo,
aus gesundheitlichen Gründen ist es mir nicht mehr möglich zum Kampfsport zu gehen.
Folgende Klausel steht im Vertrag:
6 Antworten
Ja, denn man kann auch Mitglied sein ohne aktiv zu werden, also den Verein durch den Beitrag finanziell unterstützen.
Eine vorzeitige Kündigung geht nur, wenn dir dein Arzt ein Attest schreibt, dass du nie wieder Kampfsport betreiben können wirst.
Sonst kannst du mit einem Attest eine Krankheitspause bekommen.
Einfach so kommt man nicht aus solchen Verträgen. Zudem darf dir der Betreiber für seinen Schaden die beiden Kündigungsmonate verrechnen.
Verträge sind niemals rechtskräftig. Sie können wirksam sein oder in Teilen unwirksam.
Wenn der Zustand dauerhaft ist und attestiert werden kann, so löst dies ein Sonderkündigungsrecht aus.
Es gibt höchstrichterliche Rechtsprechung und ein Abweichen davon dürfte schnell eine unangemessene Benachteiligung und überraschende Klausel darstellen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund kann nicht vertraglich oder durch AGB eingeschränkt werden.
Der Vertrag ist rechtskräftig und du kannst nur ganz normal zum Ende der Laufzeit kündigen.
Kündige per EInschreiben zum Ende des nächsten 1/2 Jahres. Lege ein Attest bei um bitte um Erstattung des Betrags.
Anspruch hast du keinen