Mieter bedroht uns als Eigentümer welche Möglichkeiten haben wir
Wir wohnen mit mehreren EIgentümer in einem Mehrfamilienhaus und haben einen Mieter mit seiner Lebensgefährtin und zwei kleinen Kinder und das dritte kommt nächsten Monat zur Welt wohnen. Wir haben schon mehrfach die Polizei gerufen da wir vermuten das er seine Lebensgefährtin schlägt. Doch leider wenn die Polizei kommt ist immer Ruhe und sie scheint so unter Druck und Angst zu stehen das sie nix zugibt. Jedoch nimmt es jetzt so ein Ausmass an das er uns als Eigentümer beschimpft und auch meinen Sohn bedroht in dem er meinte er würde seinen Freunden Drogen kaufen damit sie ihm was antun sollen. Die Eigentümerin ist leider nur eine Kapitalanlegerin und da sie wohl vom Amt ihre Miete bekommt ist ihr alles egal was da abgeht. Allerdings wohnen wir anderen Eigentümer selber im Haus und wollen und können uns das nicht länger gefallen lassen. Man hat schon Angst aus der Wohnung rauszugehen. Weil man ja nicht weiss was er noch so alles macht. Gibt es irgend etwas was wir unternehmen können. Damit sie aus der Wohnung raus müssen. Weil wir Eigentümer können ja schlecht alle unser Wohnungen verkaufen nur weil ein Mieter durchdreht und sich einfach unter aller sau benimmt. Es wäre schön wenn ich evtl. Informationen oder auch Möglichkeiten aufgezeigt bekomme was wir tun bzw. unternehmen können.
2 Antworten
nd auch meinen Sohn bedroht in dem er meinte er würde seinen Freunden Drogen kaufen damit sie ihm was antun sollen.
Diese Bedrohung reicht sicher nicht aus. Die Polizei würde erst was unternehmen, wenn in dieser Richtung wirklich was passiert ist. Drohung mit körperlicher Gewalt und am besten noch unter Zeugen reichen aber für eine fristlose Kündigung aus. Die Vermieterin wird aber nichts dergleichen machen.
Allerdings hat die Vermieterin dafür zu sorgen, dass durch ihre Mieter der Hausfrieden nicht gestört wird. Sie könnte also nach Beschluss durch die Eigentümerversammlung eine Abmahnung erhalten, in der sie aufgefordert wird, die Störung des Hausfriedens durch den Mieter nachhaltig abzustellen, was die Aufforderung, notfalls fristlos zu kündigen, mit einschließt.
Macht sie nichts und gehen Störungen und Belästigungen in Form von Lärm, Bedrohungen und ggf. sogar körperliche Gewalt weiter, kann sie von der Eigentümergemeinschaft ausgeschlossen werden, was nichts anderes bedeutet, als dass sie ihre Wohnung verkaufen muss und wenn sie es nicht tut, wird die Wohnung zwangsversteigert.
Man kann sich gut vorstellen, dass das ein langwieriger Prozess wäre und dass bis dahin noch allerhand passieren müßte.
Wenn euch der Mieter bedroht - zeigt ihn bei der Polizei an. Mehr Möglichkeiten habt ihr nicht. Wenn der Mieter seine Miete zahlt (oder eben das Amt) und er sonst seinen vertraglichen Pflichten nachkommt, hat die Vermieterin keine Handhabe gegen ihren Mieter.
Dann zeige ihn wieder an. Das nächste Mal wird ihm die Richterin nicht mehr glauben.
Ich hatte ihn schon einmal wegen Bedrohung und Beschimpfung angezeigt und sogar auch eine Einsweillige Anordnung gemacht. Doch als es dann vors Amtsgericht ging hat er es sogar zugegeben und hat der Richterin versichert es käme nicht mehr vor daraufhin wurde die Einsweilige annordnung wieder fallen gelassen. Doch jetzt geht es schon wieder los.