An wen sende ich eine Kündigung bei einer Erbengemeinschaft?
Guten Tag,
letzten Monat hat mein Vater für mich ein Mietverhältnis gekündigt (Er war im Mietvertrag als Mieter eingetragen). Meine Vermieterin ist vor einem Jahr verstorben, sodass er die Kündigung an die Erbengemeinschaft, aber an die Adresse einer Erbin geschickt hat. Leider bekomme ich von ihr keine Rückmeldung zu dem Thema. Ich habe jetzt Bedenken, dass die Kündigung nicht rechtskräftig ist, weil wir diese nicht an beide Erben geschickt haben. Reicht es diese im Namen der Erbengemeinschaft an eine Erbin zu schicken oder hätten wir diese doppelt schicken müssen? Falls es an beide Erben gehen muss, habe ich leider ein Problem, weil bereits die Frist vergangen ist, sodass ich jetzt einen Monat länger im Mietverhältnis stehen würde. Außerdem befindet sich mein Vater mittlerweile für einen Monat im Urlaub, sodass wir die zweite Kündigung auch nicht zeitnah nachholen können. Würde da auch eine Kopie der Kündigung reichen?
Ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Danke
7 Antworten
Die Kündigung muß an alle Vermieter gehen wenn nicht ausdrücklich ein Erbe als Vermieter oder Vertreter der Erbengemeinschaft benannt worden ist.
Der Vermieter muß nicht auf die Kündigung reagieren, wird es aber normalerweise machen. Du mußt nur den Zugang der Kündigung beweisen können. Was Du hier aber nicht kannst.
Ich würde eine erneute Kündigung mit dem bisherigen Datum und dem Zusatz " oder zum nächstmöglichen Termin" absenden. Dazu eine Erklärung warum die zweite Kündigung und einer Bitte um Bestätigung.
Das wär Schadensbegrenzung und vielleicht ist der Vermieter auch kulant.
Infos dazu sollten im mietvertrag bzw in der ergänzung zu diesm stehen.. nach dem Tod bei eigentzumsübergnag an die neuen besitzer sollte eine anpassung des mietvertrages stattgefunden haben bzw eine info darüber wer jetzt dein vermieter ist.. bei diesm ist dann auch zu kündigen.
wenn die erbengeminschaft als vermieter auftritt ist diese in der regel durch eine Adresse vertreten/ angegeben
Nehme bitte Einsicht in's Grundbuch. Wer dort als Eigentümer eingetragen ist, an den / die solltest du die Kündigung schicken.
Meine Vermieterin ist vor einem Jahr verstorben, sodass er die Kündigung an die Erbengemeinschaft, aber an die Adresse einer Erbin geschickt hat.
Sind denn im Kündigungsschreiben alle Personen der Erbengemeinschaft angesprochen worden?
Und leben alle Personen der Erbengemeinschaft unter der selben Anschrift?
Wen eine Erbengemeinschaft Eigentümer sit ist gegenüber jedem Mitgleid der Erbengemeinschaft (=BGB-Gesellchaft) zu kündigen .. außer einem der beiden wäre die Geschäftsführung übertragen .... was Du aber vermutlich nicht weiß0t ....