haus verkauft, käufer bezahlt grundewerbsteur nicht, habe vom finanzamt eine rechnung bekommen!

5 Antworten

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Üblicherweise vereinbaren die Parteien, dass der Käufer im Innenverhältnis die Grunderwerbsteuer zahlt, es ist aber auch jede andere Vereinbarung möglich. Zahlt der Käufer die Grunderwerbsteuer nicht, ist im Außenverhältnis gegenüber dem Finanzamt auch der Verkäufer zur Zahlung der Grunderwerbsteuer verpflichtet. Viele Notarverträge erhalten diesen Risikohinweis, wobei darauf hinzuweisen ist, dass an dieser Rechtslage durch Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer nichts geändert werden kann, da eine solche Vereinbarung zu Lasten des Fiskus ginge. Es wird allerdings selten den Fall geben, dass ein Verkäufer wirklich letztlich für die Grunderwerbsteuer haftet: Der Käufer wird aus eigenem Interesse (die Eigentumsumschreibung bleibt sonst unvollzogen) die Grunderwerbsteuer zahlen. Ein Käufer, der die Grunderwerbsteuer nicht zahlt, belegt üblicherweise auch den Kaufpreis nicht, so dass der Vertrag dann vom Verkäufer rückabgewickelt wird. Bei Rückabwicklung des Vertrages wird dann aber wieder der Grunderwerbsteuerbescheid aufgehoben, so dass auch die Haftung des Verkäufers entfällt.

Nach § 13

GrEStG sind die Steuerschuldner regelmäßig die an einem Erwerbsvorgang beteiligten Personen als Gesamtschuldner – also Käufer und Verkäufer gleichermaßen. Das Finanzamt wendet sich zunächst an denjenigen, der sich vertraglich zur Zahlung der Grunderwerbsteuer verpflichtet hat. In der Regel ist dies der Erwerber. Allerdings: Zahlt dieser nicht, wird das Finanzamt den Veräußerer zur Grunderwerbsteuer heranziehen. Daran ändert auch eine vertragliche Vereinbarung nichts, nach der der Erwerber den Veräußerer von der Zahlung der Grunderwerbsteuer freistellt, denn diese Vereinbarung betrifft nur das so genannte „Innenverhältnis“ zwischen Veräußerer und Erwerber. Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Grunderwerbsteuer_%28Deutschland%29

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eisli 
Beitragsersteller
 12.10.2011, 23:30

danke hole mir aufjedenfall rat von den...

Haribosaar  12.10.2011, 23:40
@eisli

sorry ist nicht ganz kostenlos... aber meine Antwort steht unten

Die Haftung für die Grundsteuer ist gesamtschuldnerisch. Zunächst wird das Finanzamt versuchen, sie vom Käufer einzufordern. Zahlt dieser nicht, bekommt der Verkäufer die Rechnung. Du musst diese bezahlen, kannst dir das Geld aber vom Käufer wiederholen.

Inwiefern du Eingriffsrechte in das Vermögen des Käufers hast, kann ich dir nicht sagen. Rechnungstellung mit Fristsetzung ist schonmal ein guter Anfang. Bei Nichtbegleichung kannst du den Betrag dann womöglich über das gerichtliche Mahnverfahren eintreiben. Da sollte dir dein Notar Auskunft geben können, zur Not musst du einen Rechtsanwalt beauftragen. Versuch es aber erstmal ohne Rechtsanwalt zu klären, denn ein solcher wird vermutlich einen sehr hohen Streitwert ansetzen.

eisli 
Beitragsersteller
 12.10.2011, 23:40

ich hoffe das es ohne einen rechtstreit sich klärt, ehrlich gesagt aber glaube ich nicht das er jetzt aufeinmal bezahlen wird. schliesslich hat er es seit 6 monaten nicht gemacht...

Zorro1969  13.10.2011, 00:00
@eisli

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du hast mit Sicherheit keine Rechnung über Grunderwerbssteuer erhalten

eisli 
Beitragsersteller
 12.10.2011, 23:25

doch aufjedenfall die wollen 3600 € haben!!! da steht auch da der käufer das nicht bezahlt soll ich das machen..