zuverlässkeitsüberprüfung trotz vorstrafen bekommen?

5 Antworten

Wenn du den Job als Luftsicherheitsassistent schon hast, dann frage ich mich, wie die Ausbildung gemacht wurde, denn die Thematik darf nur an Personen geschult werden, welche bereits eine ZVÜ hinter sich haben! Da könnte sich ja jeder Kriminelle die sicherheitsrelevanten Themen aneignen und anschließend seinem "Hobby" nach gehen. Aber wie ich das kenne, wirst du darüber keine Informationen haben und man hat Dich "eben" ausgebildet und jetzt, nachdem der Lehrgang teuer vom Staat bezahlt wurde, teilt man dir mit das die ZVÜ Probleme macht!? Da würde ich ansetzen, beim Arbeitgeber!

Die Geldstrafe wurde dir nicht angehängt! Die wurde Dir auferlegt, wegen Kreditkartenmissbrauch! Als Betrugsdelikt geahndet!

Mit dieser Vorstrafe würdest du nicht Luftsicherheitsfachkraft oder - Assistent oder- Kontrolleur werden können.

Das würde dann ja keinen Sinn machen, wenn man mit Vorstrafen doch einen solchen Job bekommen könnte und die ZVÜ also nur zum Spaß machen soll.......Man muss sich seinen Handlungen schon bewusst sein....und mit der Konsequenz anschließend leben..

gecekusu78 
Beitragsersteller
 29.03.2012, 00:14

Habe meine Antworten von der Behörede bekommen.. Im entdefekt bekommt man mit so eine Vorstrafen seinen ZVÜ.

Ja hast Recht nach BMI darst du an Schulung Teilnehmen wenn du dein ZVÜ hast.

Bin kein Kriminelle oder Terrorist. Habe diesen TAT nicht begangen. das weiss ich.

Ich habe mein ZVÜ bekommen..

Hätte ich es nicht bekommen, ob ich will oder nicht hätte ich mit der Konsequenz leben müssen... Klar hättte es micht geärgert wenn ich es nicht bekommen hätte...

danke für den beitrag

HILFE. Hier antworten so fürchterlich viele INKOMPETENZEN aus dem Bauch heraus, das ist fürchterlich. Noch schlimmer, sie werden es nie lernen lieber zu schweigen. Wenn jemand eine Frage stellt sollte man sie nur beantworten, wenn man wenigstens halbwegs mit der Thematik vertraut ist. Bauchgefühl Antworten braucht wirklich niemand. Eine ZVÜ zu bestehen ist sehr individuell und hat mit SICHERHEIT nichts mit kleinen Delikten zu tun!

bleib weiter dran.

du mußt aber auf nachfrage ganz offen mit der vorstrafe umgehen. es ist in deutschland relativ enfach, unschuldige in den knast zu bringen.

mal ein lustiges beispiel:

https://www.youtube.com/watch?v=1r9ECqaPQkU

wenn man hintergründe und betroffene persönlich kennt, platzt einem fast die hutkrempe.

gecekusu78 
Beitragsersteller
 23.03.2012, 17:37

Ich werde dran bleiben auf jeden fall, unter anderem kann ich mir nicht vorstellen das man wegen sowas die Zuverlässigkeit nicht bekommt. Ich danke dir ganz herzlich für den Beitrag.

laberhannes  23.03.2012, 18:06
@gecekusu78

noch ein Tipp (mir geht es wie dir):

falls jemand fragt, warum du die V. nicht angegeben hast, kannst du sagen, daß du gelesen hast, daß das nicht notwendig sei.

Man muß diese nur angeben wenn sie im Bereich wo man arbeiten will "relevant" ist. Und darüber kann man oft genug streiten...

Den Job kannste abhaken. Gerade der Flughafen und das Flugfeld sind mittlerweile so ein sicherheitsrelevanter Ort geworden, da arbeiten nur absolut zuverlässige Leute.

Das Risiko einen Scheckkartenbetrüger einzustellen ist viel zu hoch!

laberhannes  23.03.2012, 17:01

klar daß du so denkst. das problem ist, daß in deutschland dank unserer superjustiz mit ihren superbrains enorm viele vorbestrafte unschuldige rumlaufen wie der fragesteller

... falls sie noch rumlaufen können.

gecekusu78 
Beitragsersteller
 23.03.2012, 15:57

Danke dir für dein Anwort...

Hallo, bin gerade in der gleichen blöden Lage. 2005 mal echt blösinn gemacht und eine Strafe bekommen. Hast du dich zu deiner Tat beim der Regierung äußern müssen und auch deine Strafurteile vorlegen müssen? Und bei dir ist echt alles gut gegangen? LG