Schriftliche Aüßerung zu Schwarzfahren, was soll ich tun?

4 Antworten

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Gestehe und bereue die Tat, aber wirklich.
Wenn der Richter sagt, wenn es vor Gericht geht, was ich nicht Glaube,

Das du es nicht wieder machen sollst, dann darfst du auch sagen, ja das habe ich verstanden, das andere kann ich aber leider nicht mehr rückgängig machen.

Bley1914  13.09.2017, 14:24

Recht herzlichen Dank für die Bewertungen

Du solltest dir jetzt einen guten Anwalt suchen, denn da kommt ein Strafverfahren auf dich zu.

Gibt es die Möglichkeit, dass das Verfahren eingestellt wird

Nein. Du bist ja offenbar unbelehrbar.

Baran94 
Beitragsersteller
 10.09.2017, 19:00

leider kann ich mir keinen Anwalt leisten und vor diesem delikt, welches auf dem brief stand war ich das letzte mal vor 2 Jahren schwarz gefahren, gut, dass macht jetzt nichts besser, aber wie dem auch sei..bekomm ich jetzt einen Antrag in mein Führungszeugnis ? und muss ich mit Gefängnis rechnen ?

wiki01  11.09.2017, 10:44
@Baran94

bekomm ich jetzt einen Antrag in mein Führungszeugnis ?

Nein.

und muss ich mit Gefängnis rechnen ?

Nein, aber im Wiederholungsfall ist dann irgendwann damit zu rechnen.

Baran94 
Beitragsersteller
 11.09.2017, 13:27
@wiki01

Danke sehr..eine Frage habe ich noch..soll ich den zettel ausfüllen, den jetzt von der Polizei bekommen habe ?

bzw. soll ich ankreuzen, dass ich die Tat zugebe und mit der einstellung des verfahrens gegen eine geldstrafe einverstanden wäre ?

LG, Baran

wiki01  11.09.2017, 19:20
@Baran94

Rat kann ich schlecht geben. Aber es ist so: Bezahlen musst du eh. Entweder einen Strafbefehl oder eine Geldstrafe mit einem Urteil von einem Gericht. Mit dem Strafbefehl ist die Sache vom Tisch, kein Richter gewichtet deine bisherigen Schwarzfahrten. Der Strafbefehl wird unterhalb der magischen 90 Tagessätze bleiben, und man vermeidet eine Hauptverhandlng. Damit bist du weiterhin nicht vorbestraft. Entscheiden musst du. Und dein Leben ändern auch.

du bist nicht verpflichtet, dich dazu zu äußern, wenn du keine mildernden Gründe hast. Wenn gegen dich eine Anzeige der Beförderungsgesellschaft vorliegt, dann entscheidet so oder so nicht die Polizei, sondern die Staatsanwaltschaft, wie sie den Fall behandelt. Kann sein, sie schlagen das Verfahren wegen Geringfügigkeit nieder, oder sie sprechen eine Geldstrafe aus, die du entweder bezahlst, ganz oder ratenweise, oder mit Sozialstunden abarbeitest oder aber du widersprichst der Geldstrafe, dann wird ne Hauptverhandlung anberaumt und du kriegst n Urteil im Namen des Volkes.

Baran94 
Beitragsersteller
 10.09.2017, 18:46

also meinst du, es ist besser sich erstmal garnicht zu äußern ?

suziesext1237  10.09.2017, 19:09
@Baran94

es ist jedenfalls folgenlos. Wenn dir was entlastendes einfiele, dann könntest du das jetzt bei der Polizei angeben, die protokollieren das  und schicken das dann an die Amtsanwaltschaft. Mehr tun die auch nicht. Wenn dir nichts dazu einfällt, dann kannst du dir den Termin bei der Polizei sparen: Es ist ein Recht sich zu äußern, keine Verpflichtung.

Wegen Schwarzfahren allein muss man nicht in den Knast. Wenn Du noch jung bist, könnten amtliche Erziehungsmaßnahmen gegen dich verhängt werden. Mein Rat: Arbeite voll bei der Aufklärung mit und zeig´ dich reuig. Dann werden die Folgen weniger schlimm sein.