Schriftliche Aüßerung zu Schwarzfahren, was soll ich tun?
Hallo, wurde die letzten 3 Monate 2 mal beim Schwarzfahren erwischt, habe die Strafen auch bezahlt, jetzt jedoch Post von der Polizei bekommen, wegen eines Vorfalls vor ca.3 Monaten. Soll ich mich nun schriftlich zur Sache, also Beförderungserschleichung äußern. Was soll ich nun tun ? Ich hab je mehrere Optionen (sich zur Sache äußern, oder nicht äußern usw.) Natürlich bereue ich es ja, aber im Nachhinein ist man ja immer Schlauer. Gibt es die Möglichkeit, dass das Verfahren eingestellt wird ? Habe inzwischen ein Ticket und zahle auch lieber eine Geldstrafe, als in den Knast zu gehen, bin auch nicht vorbestraft. Was soll ich jetzt tun ? Würde mich über eure Hilfe, Ratschläge/Tipps sehr freuen.
LG, Baran
4 Antworten
Gestehe und bereue die Tat, aber wirklich.
Wenn der Richter sagt, wenn es vor Gericht geht, was ich nicht Glaube,
Das du es nicht wieder machen sollst, dann darfst du auch sagen, ja das habe ich verstanden, das andere kann ich aber leider nicht mehr rückgängig machen.
Recht herzlichen Dank für die Bewertungen
Du solltest dir jetzt einen guten Anwalt suchen, denn da kommt ein Strafverfahren auf dich zu.
Gibt es die Möglichkeit, dass das Verfahren eingestellt wird
Nein. Du bist ja offenbar unbelehrbar.
bekomm ich jetzt einen Antrag in mein Führungszeugnis ?
Nein.
und muss ich mit Gefängnis rechnen ?
Nein, aber im Wiederholungsfall ist dann irgendwann damit zu rechnen.
Danke sehr..eine Frage habe ich noch..soll ich den zettel ausfüllen, den jetzt von der Polizei bekommen habe ?
bzw. soll ich ankreuzen, dass ich die Tat zugebe und mit der einstellung des verfahrens gegen eine geldstrafe einverstanden wäre ?
LG, Baran
Rat kann ich schlecht geben. Aber es ist so: Bezahlen musst du eh. Entweder einen Strafbefehl oder eine Geldstrafe mit einem Urteil von einem Gericht. Mit dem Strafbefehl ist die Sache vom Tisch, kein Richter gewichtet deine bisherigen Schwarzfahrten. Der Strafbefehl wird unterhalb der magischen 90 Tagessätze bleiben, und man vermeidet eine Hauptverhandlng. Damit bist du weiterhin nicht vorbestraft. Entscheiden musst du. Und dein Leben ändern auch.
du bist nicht verpflichtet, dich dazu zu äußern, wenn du keine mildernden Gründe hast. Wenn gegen dich eine Anzeige der Beförderungsgesellschaft vorliegt, dann entscheidet so oder so nicht die Polizei, sondern die Staatsanwaltschaft, wie sie den Fall behandelt. Kann sein, sie schlagen das Verfahren wegen Geringfügigkeit nieder, oder sie sprechen eine Geldstrafe aus, die du entweder bezahlst, ganz oder ratenweise, oder mit Sozialstunden abarbeitest oder aber du widersprichst der Geldstrafe, dann wird ne Hauptverhandlung anberaumt und du kriegst n Urteil im Namen des Volkes.
also meinst du, es ist besser sich erstmal garnicht zu äußern ?
es ist jedenfalls folgenlos. Wenn dir was entlastendes einfiele, dann könntest du das jetzt bei der Polizei angeben, die protokollieren das und schicken das dann an die Amtsanwaltschaft. Mehr tun die auch nicht. Wenn dir nichts dazu einfällt, dann kannst du dir den Termin bei der Polizei sparen: Es ist ein Recht sich zu äußern, keine Verpflichtung.
Wegen Schwarzfahren allein muss man nicht in den Knast. Wenn Du noch jung bist, könnten amtliche Erziehungsmaßnahmen gegen dich verhängt werden. Mein Rat: Arbeite voll bei der Aufklärung mit und zeig´ dich reuig. Dann werden die Folgen weniger schlimm sein.
leider kann ich mir keinen Anwalt leisten und vor diesem delikt, welches auf dem brief stand war ich das letzte mal vor 2 Jahren schwarz gefahren, gut, dass macht jetzt nichts besser, aber wie dem auch sei..bekomm ich jetzt einen Antrag in mein Führungszeugnis ? und muss ich mit Gefängnis rechnen ?