Personenbeförderungsschein beantragt-Vorstrafe wegen Verstoß gegen das Waffengesetz-?
Hallo .Ich habe vor 4 Wochen den Personenbeförderungsschein beantragt und alle Papiere eingereicht (ärztliche Gutachten,Führungszeugniss usw.). Heute habe ich beim Straßenverkehrsamt angerufen, um nachzufragen wie lange die Bearbeitung noch dauert. Der Sachbearbeiter sagte mir, es hätte sich herausgestellt das ich einen Eintrag im Führungszeugnis habe wegen Verstoß gegen das Waffengesetz.Hatte mal eine geladene Gaspistole im Zug dabei, allerdings in der Reisetasche und bin in eine Kontrolle der Bundespolizei gekommen und habe auf Anfrage der Beamten, ob ich was Verbotenes dabei habe, gleich zugegeben, dass ich so ein Ding dabei habe! Wurde beschlagnahmt und ein paar Monate später habe ich eine Geldstrafe bekommen (80 Tagessätze zu je 20 Euro=1600 Euro). Zahle ich nun brav auf Raten. Der Sachbearbeiter vom Straßenverkehrsamt hat nun meine Strafakte angefordert und meinte er könnte erst nach Einsicht entscheiden, ob ich den Personenbeförderungsschein bekomme!!!Ich brauch den Schein unbedingt, weil ich arbeitslos bin und sofort (erst mal auf Basis) einen Job als Taxifahrer bekomme. Kann mir jemand einen qualifizierten Rat geben, ob ich den Schein eventuell bekomme? Sonst habe ich nichts im Führungszeugnis stehen. -Vielen lieben Dank.- Thomas
9 Antworten
Ich glaube nicht das du einen bekommst, weil ich diesen auch schon machen wollte in Frankfurt am Main und das wurde abgelehnt wegen einer vorstrafe die schon 2 jahre zurückliegt. Es ging damals um körberverletzung. Da sind die Behörten sehr kleinlich in der hinsicht.
Da du die umstände nicht kennst kannst du doch gar nicht beurteilen wie es damals war. Ich sehe das so ich bin nicht gewaltbereit aber wenn man meine frau angeht wird man sich wohl wehren können mein pech war eben nur das es die falchen leute waren und ich ne menge ärger bekommen habe. nur wie gesagt das ganze liegt 2 jahre zurück und seit dem war und wird nichts mehr kommen.
Komisch... Nothilfe und Notwehr sind unseren Frankfurter Gerichten und Behörden eigentlich auch geläufig!
Ja schon nur muss ich zugeben bin ich etwas zu weit gegangen um es noch als notwehr abzustembeln. Jetzt im nachhinein denkt man freilich anders über diese sache als damals, von daher sage ich ja so einen fehler begeht man nur eimal und nie wieder weil man sich dadurch die ganze zukunft versauen kann und das ist es nicht werd.
also doch nicht unter Kontrolle gehabt
Es muss auch noch eine Ortskenntnisprüfung abgelegt werden.Dieser Lehrgang kann bis zu 400,oo € kosten,ist aber von Stadt zu Stadt unterschiedlich.
Hallo auch ich habe einen Personenbeförderungsschein beantragt ich habe allerdings keine Einträge im Führungszeugnis muss aber eine MPU machen da ich über 50 Jahre alt bin. Diese MPU kann man beim Tüv ablegen und kostet 175 Euro (Bayern)da ist dann auch der Sehtest usw dabei. Ich war gestern im Landratsamt (Führerscheinstelle Passau) um mich zu erkundigen was ich alles brauche. Ich glaube wenn du dem Sachbearbeiter eine freiwillige MPU anbietest sollte dieser einlenken. Ich denke wegen einer einmaligen Entgleisung sollte man niemanden den Weg aus der Arbeitslosigkeit verbauen. MfG Harry
hallo petersank welches gericht hat dir das gesagt mit den 20 tagessätzen? ich habe auch einen eintrag im F zeugnis und die wollen mich zur MPU schicken ob ich glaubwürdig bin.
Der P-Schein kann nur wegen einschlägiger Vorstrafen verweigert werden! Das wären z.B. Verurteilungen wegen Körperverletzung, besonders in Zusammenhang mit Verkehrsunfällen, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Raub, Diebstahl, Betrug usw. Wenn nur diese eine, relativ harmlose und für einen Taxisfahrer irrelevante Geschichte im Führungszeugnis steht, dürfte es keine weiteren Probleme geben.
Körperverletzung und Zeitstrafe wiegt auch etwas anders als ne Geldstrafe...und von kleinlich kann da wohl keine Rede sein...Gewalt zeugt davon ,das man sich nicht im Griff hat