Geldautomat kaputt.
Mein Freund hat gestern an einem Bankautomat mit Karte bezahlt, dieser Funktionierte jedoch nicht und er bekam somit die Fehlermeldung Defekt... Anschließend riss er aus jucks und dollerei einfach mal den Sichtschutz des Automaten ab. Heute reif die Bank bei ihm an und meinte, sie hätten alles auf Video, wg. Überwachungskameras, die Bank meinte entweder Geldstrafe oder Anzeige. Was schätzt ihr wie hoch die Geldstrafe ausfallen wird?
9 Antworten
teuer, viel spaß beim abbezahlen, immerhin ist es eigentum der sparkasse, und aus spaß macht man sowas nich, zumal man auch an andere bankautomaten gehen kann (andere banken) wenns dringend ist
Anschließend riss er aus jucks und dollerei einfach mal den Sichtschutz des Automaten ab.
Was für ein Trottel. Erst mit der Karte identifizieren und dann vor laufenden Kameras eine Straftat begehen, das klingt als wäre das bald in der Sendung "Die dümmsten Verbrecher Deutschlands"
Ja, zur Frage:
Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 303 StGB, Sachbeschädigung. Eine Geldstrafe ist also das mindeste was ihn erwartet, wenn er die vorgeschlagene Summe der Bank ausschlägt ist er unter Umständen noch dazu vorbestraft. Die Wahl, welches die günstigere Option ist, überlasse ich Euch.
"Jux und Dollerei?" Ich nenne so etwas "Vandalismus", also vorsätzliche Sachbeschädigung. Die Höhe der Geldstrafe dürfte zweitrangig sein, wenn erst einmal die Reparaturrechnung bei Deinem Freund eingegangen ist.
Ganz schön dumm, Dein Freund. Die Kameras sind ja auch so leicht zu übersehen. Die werden das Gerät reparieren lassen und ihm die Rechnung präsentieren, diese muss er unbedingt bezahlen, wenn sie auch noch Anzeige erstatten, kommt auch noch eine Strafe dazu. Weniger dumme Menschen hätten ein anderes Gerät benutzt; wenn alle Automaten in Deiner Bank außer Betrieb sind, darfst Du kostenfrei jeden anderen Automaten benutzen!
Kommt drauf an wie hoch der Schaden ist!