Alltagsbegleiter/Pflege trotz Vorstrafen?
Hi, Hatte mich nun auf eine Stelle als Alltagsbegleitung beworben. Das Vorstellungsgespräch lief recht gut. der Chef scheint sehr human zu sein etc.
Nun ja er hat mir mitgeteilt, schonmal ein Führungszeugnis zu beantragen. Da ist die Problematik : Ich habe 3 Geldstrafen wegen Betruges. Einmal 30 Tagessätze, einmal 60 und ich glaube einmal 90.
Die letzte war Anfang 2016. Bitte keinerlei Meinungen zu dieser Sache.. Ich war dumm,dass weiß ich - und ich bereue diesen ganzen Mist.
Nun ja, wie soll ich damit umgehen?
Die Stelle ist 8 Stunden am Tag mit einem Mann im. Rollstuhl zu verbringen und ihm im Alltag zu beschäftigen
Eigentlich kann ich das mit dem Job doch vergessen. Oder sollte ich eine Stellungnahme mit Führungszeugnis einreichen?
Danke
5 Antworten
2016 ist ja nun noch nicht so lange her...hoffe fuer dich, dass du in Zukunft wirklich nichts mehr dergleichen wiederholen wirst.
Ich wuerde an deiner Stelle mit dem Fuehrungszeugnis ( das wird dir normalerweise persoenlich zugestellt) direkt zum Chef gehen und mit ihm reden, dass dir absolut klar ist, dass du Mist gebaut hast, aber eben auf den richtigen Weg moechtest und diesen Job wirklich willst.
Was er dann draus macht, liegt nicht mehr in deiner Hand.Versuchen wuerde ich es! Viel Glueck!
Mit genau solchen Vorstrafen, auch wenn es nur Geldstrafen waren, hast du in diesem Bereich schlechte Karten.
Jedenfalls in meinem ambul. Pflegedienst würdest du keine Stelle erhalten. Denn das ist eine Vertrauensposition.
Dein Glück: Geldstrafen werden bis zu einer bestimmten Höhe nicht im normalen Führungszeugnis vermerkt.
Und die Angabe der Anzahl an Tagessätzen sagt nichts. Die Höhe des fest gelgten Tagessatzes ist hier relevant, z. B: 30 Tagessätze a 50€, 60 Tagessätze a 60€ oder 90 Tagessätze a 80€, das wäre aussagekräftig.
Du solltest dir besser eine andere Arbeit suchen. Ich denke die Versuchung ist hier ganz besonders groß doch wieder rückfällig zu werden.
Auch bei allem: jeder hat das recht auf Change.
Er hat keine Haftstrafen oder Haftstrafenauf Bewährung bekommen. Zumindest laut seiner Aussage. Diese würden drin stehen. Auch folge Urteile mit Tagessätzen stehen nicht im FA, wenn sie eine bestimmte höhe nicht überschreiten.
Im polizeilichen Führungszeugnis werden vor allem Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafen von 91 oder mehr Tagessätzen aufgenommen.
Kann es sein, dass du das FA mit dem Bundeszentralregister verwechselt?
Eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen ist also nur dann nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen, wenn im Bundeszentralregister keine weitere Strafe eingetragen ist (§ 32 Abs. 2 Nr. 5a letzter Absatz des Bundeszentralregistergesetzes). Ist dort jedoch eine weitere Verurteilung vermerkt, ist jede Verurteilung zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen für die Dauer von 3 Jahren ab Rechtskraft des Urteils in das Führungszeugnis aufzunehmen (§ 34 Abs. 1 Nr. 1a Bundeszentralregistergesetz).
Aber hat sich eigentlich erledigt, die erste Strafe waren Doch 120 TS hatte gerade geschaut... Insgesamt wurden dann alle zusammen gelegt zu einer gesamtstrafe von 200 Ts
Es gibt Firmen und Berufszweige die nehmen nur Mitarbeiter die keinen Eintrag im Führungszeugnis haben. Ob da eine Stellungnahme hilfreich ist liegt im Ermessen der Firma.
Vorstrafen beim Pflegeberuf sind sehr schlecht. Ich glaube nicht, daß man Dich zur Begleitung einstellt. Da muß ein Vertrauensverhältnis bestehen.
Ich will dir ja nicht zu Nahe treten, aber mit dem Hintergrund würde ich dir niemals eine solche Vertrauensposition übergeben. Eine Stellungnahme dürfte da wenig dran rütteln.
Ja richtig, Würde ich wahrscheinlich auch nicht...
Leider stehen sie alle drin, da in diesem fall nicht die Höhe der Tagessätze Relevant sind , sondern die Tatsache, dass neue weitere Verurteilungen in gleicher Sache verkündet wurden