Bekomme ich den kleinen Waffenschein trotz Vorstrafen?
Hallo zusammen,
ich möchte gerne den kleinen Waffenschein beantragen. Problem ist, das ich vorbestraft bin wegen Verkauf und Erwerb von BTM. Deswegen war ich auch zwei mal im Gefängnis 1x sechs Monate und 1x neun Monate. Mein Leben habe ich geänderd und die letzte Verurteilung ist jetzt kanpp 10 Jahre her. Ich bin jetzt brav, habe einen guten Job und habe auch meinen Führerschein wieder.
Kann es passieren, dass ich aufgrund meiner früheren Vergehen den kleinen Waffenschein nicht bekomme?
Ich möchte die Schreckschusswaffe nur zur Selbstverteidigung mit mir führen.
Ich danke euch schon mal für eure Hilfe.
7 Antworten
Schreckschusswaffe nur zur Selbstverteidigung
denke es gibt andere Möglichkeiten, z. B. ein Selbstverteidigungskurs!
Nein ,den bekommst Du nicht.Für zuhause kannst Du dir eine Kaufen aber Du darfst Sie nicht mit Dir führen.
Die Fristen gehen ja nach der möglichen Höchststrafe einer Verurteilung.Könnte bei Dir also Verjährt sein.
Das denke ich nämlich auch. Den Antrag habe ich ausgefüllt bei mir und wollte ihn morgen versenden.
Du kannst einen Antrag auf Erteilung des kleinen Waffenscheins stellen, höchstwahrscheinlich wird es aber darauf hinauslaufen das du keinen bekommst. Gerade was das Thema Waffen betrifft ist Deutschland im Gesetz sehr streng, auch wenn deine Taten bereits 10 Jahre zurückliegen und du seitdem nicht mehr gegen das Gesetz verstoßen hast.
Hi,
erst mal danke für die schnelle Antwort. Die Rahmenbedingungen und den Ablauf habe ich gelesen und verstanden.
Aber meine Frage beantwortet das nicht. Im Netz findet man z.B. solche Aussagen:
3. Waffenschein trotz Vorstrafen?
Trotz
Verurteilungen wegen Straftaten in der Vergangenheit können Sie
gegebenenfalls einen Waffenschein beantragen. Sie gelten nicht als
unzuverlässig im Sinne des Waffengesetzes, wenn Sie wegen eines
Verbrechens oder einer anderen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von
mehr als einem Jahr verurteilt wurden, dieses Urteil aber schon länger
als 10 Jahre rechtskräftig ist.
Gegen Ihre Zuverlässigkeit spricht
auch nicht, wenn Sie wegen einer vorsätzlichen Straftat oder wegen
einer fahrlässigen Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen,
Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen oder wegen einer
fahrlässigen gemeingefährlichen Straftat verurteilt wurden und dieses
Urteil schon länger als fünf Jahre rechtskräftig ist.
Sollte gegen
Sie aktuell ein Ermittlungsverfahren laufen, so würde die Behörde bei
der Sie den Waffenschein beantragen, den Ausgang des Verfahrens abwarten
und erst dann über Ihren Antrag entscheiden.
Bei meinem Antrag (vor ca. 3 Jahren) wurden die letzten 5 Jahre befragt (Vorstrafen, u.ä.). War in RLP, am besten den Antrag ausfüllen, abgeben, und warten. Kostet ja nur, wenn zugeteilt.
Grüße!
Ich frage nur deshalb, da im Netz sehr unterschiedliche Meinungen kursieren. Manche sagen nach fünf Jahren seit der letzten Verurteilung kann man den KWS machen...andere wiedereum meinen es würde nach 10 Jahren gehen.