Selbstständig melden trotz negativer schufa?
Hallo an alle,
Ich habe einen neuen Job und müsste ich hierfür selbstständig als hgb led melden.
da ich mich zum 1. mal selbstständig melde meine Frage:
spielt meine private negative Schufa eine Rolle? Könnte ich Probleme haben bei der Anmeldung? Meine Schulden sind zwar bezahlt aber die Schufa ist immer noch negativ und weist negative zahlverhqlten auf( dauert ja bis zu 3 Jahre)
und was genau benötigt man für das die Meldung?
danke im Voraus
Was ist „hgb led“?
Verzeihung. Hbg ler(84gb)
6 Antworten
Nein - das FA interessiert dein Schufa in keinster Weise - einfach Fragebogen ausfüllen, abschicken und auf die Steuernummer warten.....
Aber - wenn du als Selbstständiger nur für eine Firma arbeitest wie in einem Angestelltenverhältnis - könnte der Verdacht der Scheinselbstständigkeit entstehen - dann könnte der Verdacht im Raum stehen, dass dein Auftraggeber damit die Sozialabgaben umgehen will
Erstmal klingt das nicht falsch - zumal das Finanzamt nachweisen muss, dass eine Scheinselbstständigkeit vorliegt, nicht umgekehrt......und normalerweise machen die das nicht - solande man fleissig seine Steuern zahlt und mit dem Absetzen nicht groß rummogelt.
Falls man doch eine Scheinselbstständigkeit nachweisen sollte - ist es in erster Linie dein Auftraggeber, der Probleme bekommt, denn er muss die Sozialversicherungsabgaben nachzahlen.....
Wenn du Berater bist - kann du auch prüfen, ob das nicht vllt sogar eine freie Tätigkeit ist "Freiberufler" - hat ne Menge Vorteile
Ich habe dir mal zwei Links angefügt:
Selbstständig oder Scheinselbstständig:
https://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-gruenden/unternehmen-anmelden/scheinselbststaendigkeit/
und freiberuflich oder gewerbetreibender:
https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Gruendungsplanung/Freie-Berufe/beratende-Taetig/Coach-Berater-freiberufliche-oder-gewerbliche-Taetigkeit.html
Ich werde tatsächlich für eine Firma als Berater arbeiten. Als hgb ler 84 d
In § 84 HGB geht es um Handelsvertreter.
Also, Gewerbsmäßig tätige Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 4 Gewerbeordnung (GewO) benötigen zur Ausübung ihrer Tätigkeit eine gewerberechtliche Erlaubnis. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, eine Gewerbeanzeige nach § 14 GewO abzugeben.
Die Schufa spielt hier keine Rolle aber evtl. dein Führungszeugnis.
Welche weiteren Nachweise du vorlegen musst sollte Dir die zuständige IHK mitteilen können.
Bevor Du also etwas unterschreibst such einmal das Gespräch mit:
- der IHK
- einem Steuerberater
- Versicherungsmakler
- einem Gründungsberater
Wenn Du aus ALG I oder ALG II startest könnten dir sogar noch Zuschüsse zustehen.
Viel Erfolg
mein alg 1 ist ausgelaufen, gibt es außer alg 2 ne Möglichkeit ohne Kredite ein Zuschuss zu beantragen bzw Hilfe ?
Was verstehst Du unter "Hilfe"? Geld, Beratungsförderung, Digitalisierung etc.?!? Und Hilfe für was?
Kommt drauf an, als was du dich selbstständig machen willst.
Beim Ordnungsamt spielt es keine Rolle, die Kommunen erteilen Gewerbescheine für alles mögliche.
Probleme gibt es evtl, wenn Du ein genehmigungspflichtiges Gewerbe errichten willst, da wird nicht selten ein einwandfreier Leumund verlangt und da ist deine schufa dann ein möglicherweise unüberwindbares Problem. Dann hast du ein Gewerbe, darfst aber den Beruf nicht ausüben.
nein ich werde für ein Unternehmen tätig sein als Berater (hgb 84) da man Provisionen bekommt. Das sollte ghoffe ich kein Problem sein, oder:S
Darauf kommt es nicht an, sondern auf die Art der Tätigkeit.
Zu Zeitschriften, Telefonverträgen, Strom und Gas darfst du ohne Genehmigung beraten.
Versicherungen, Finanzanlagen, Darlehen usw sind genehmigungspflichtig und zudem verlangen sie einwandfreien Leumund, ebenso wie Beratung und Ausführung von Sicherheitsdiensten. Schau mal in den Paragraphen 34 gwo a bis h, in all den Berufen wird mindestens ein einwandfreier Leumund verlangt
Sorry, § 34 und 34 a bis i GewO
also meine Vermögensverhältnisse so wie ich das verstehe sind ja nicht so toll. Meine Schufa hat viele negative Einträge jedoch steht überall das es bezahlt ist. Meine Bonität ist aber furchtbar schlecht. Glaube schlechter geht es nicht..habe jetzt total Angst, dass es scheitert.
Es geht in dem Fall um Vermittlungen von Darlehen.
Dazu braucht man entweder den 34 C oder 34i gewo.
Vorraussetzung zur Erlaubniserteilung ist Sachkundenachweis, ununterbrochene Aufrechterhaltung einer vermögensschaden Haftpflichtversicherung, einwandfreier Leumund (halbwegs saubere schufa, sauberer Auszug aus dem Gewerbezentralregister, sauberes Führungszeugnis, sauberer Auszug aus dem Insolvenzregister).
Sprich mit der für dich zuständigen IHK, die erteilt die Genehmigung. Ohne Genehmigung darfst du keine Darlehen vermitteln, egal ob du ein Gewerbe hast oder nicht.
Kein Gewerbeamt fragt die Schufa ab...
Nichts anderes habe ich geschrieben. Aber die Vermittlung von Darlehen ist ein genehmigungspflichtiges Gewerbe. Der Fragesteller darf selbstverständlich ein Gewerbe beantragen und bekommt auch einen Gewerbeschein.... Das erlaubt ihm aber noch lange nicht die Vermittlung von Darlehen. Die Erlaubnis muss bei der zuständigen IHK beantragt werden und erfordert u.A Eine saubere Schufa
Da bist du aber falsch informiert. Nicht die IHK, sondern das Gewerbeamt prüft und erteilt Erlaubnisse nach §§ 34c und 34i GewO. Und ein Gewerbeamt beruft sich nicht auf Schufa-Auskünfte.
Unsinn, da informiere du dich erstmal richtig.
Ich weiß es, weil ich die Erlaubnis §34 d und 34 f GewO habe. Wird in beiden Fällen von der IHK erteilt. Vorraussetzung ist der Sachkundenachweis, Nachweis einer vermögensschaden Haftpflichtversicherung sowie einwandfreier Leumund, der wiederum nachzuweisen durch sauberes Führungszeugnis, sauberer Gewerberegisterauszug, sauberer Insolvenzregister Auszug und sauberer schufa. Selbst bereits erteilte Erlaubnis verlangt den andauernden Fortbestand einer vermögensschaden Haftpflichtversicherung und den Status eines "ehrbaren Kaufmann" vergl. §1 ihkG.
Das Gesetz hieße nicht "IHK Gesetz", wenn deren Einhaltung nicht auch von der IHK "mit" überwacht würde.
Darüber hinaus werden die Inhaber der Erlaubnisse im vermittlerregister.info vom deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) veröffentlicht
Habe gerade mal nachgelesen. Scheinbar haben wir beide Recht. Die Zuständigkeit für die Erlaubniserteilung ist in den Bundesländern offenbar unterschiedlich geregelt.
Bei uns in Berlin ist es das (beim Ordnungsamt angesiedelte) Gewerbeamt. Hier muss man den Nachweis über die Sachkundeprüfung, das Führungszeugnis, die Haftpflichtversicherung und Auszüge aus dem GZR, Insolvenzregister und Schuldnerverzeichnis vorlegen und hier wird die Zuverlässigkeit geprüft.
Wenn hier die Erlaubnis erteilt wird, wird er ins Vermittlerregister beim DIHK eingetragen.
Also, würde ich quasi durch meine negative Schufa keine bekommen? Auch wenn alles bezahlt ist aber meine bonität super schlecht ist?
Es kommt offenbar darauf an, wo du die Erlaubnis beantragen musst. Das richtet nach deinem Wohnsitz. Ich gehe mal davon aus, dass die Schufa keine Rolle spielt, weil keine Behörde sich auf deren Aussage berufen kann, um jemandem einen negativen Bescheid zu erteilen.
An deiner Stelle würde ich mich erst einmal (bei deinem Auftraggeber) darüber informieren, ob für die geplanten Tätigkeiten die Erlaubnis nach § 34i GewO ausreicht oder ob auch § 34c GewO erforderlich ist? Und dann machst du den Sachkundenachweis bei der IHK. Dort erfährst du dann auch genau, wer in deinem Bundesland die Erlaubnis erteilt (IHK oder Gewerbeamt).
Das musst Du bei der für dich zuständigen IHK abklären und auch, ob du damit eine Vermögensschaden Haftpflichtversicherung bekommen würdest. Ohne VSH keine Genehmigung der IHK.
Außerdem brauchst Du eine Anbindung an eine Bank oder einen Maklerservice, über den du die Darlehen vermitteln willst. Auch Banken und Maklerservices achten fortlaufend auf einwandreien Leumund ihrer angeschlossenen Vermittler.
Ich habe einen Mitarbeiter, den ich wegen schlechter Schufa nicht weiter beschäftigen durfte, bzw. dessen Anträge von Maklerservice und Banken, bzw. Versicherungen nicht mehr angenommen wurden und für den ich auch bis zur Klärung keine Provisionen mehr bekommen habe.
Für eine Gewerbeanmeldung musst du - außer einen Ausweis - gar keine Unterlagen vorlegen. Daher spielt die Schufa auch keine Rolle.
Wenn du aber Anlagen, Finanzdienstleistungen oder Versicherungen vermittelst, brauchst du u.U. eine zusätzliche Erlaubnis. In deren Erlaubnisverfahren wird geprüft, ob du Steuerschulden oder Einträge im Insolvenz- und Schuldnerverzeichnis hast. aber keine Behörde fragt die Schufa ab.
Die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes ohne Erlaubnis kann übrigens richtig teuer werden ! Und wenn du erst mal erwischt wurdest, gibt es danach bestimmt keine.
oje, das klingt wieder nach Scheinselbst(st)ändigkeit.
Ergo Handelsvertreter
Vorbestraft wäre schlimmer
Das macht it jetzt Angst. Ich werde tatsächlich für eine Firma als Berater arbeiten. Als hgb ler 84 das machen aber alle so weil es auf Provision ist. Klingt das falsch?