widerspruch gegen ladung zum strafantritt
hallo!! mein freund hat eine ladung zum strafantrit bekommen weil er eine geldstrafe nich gezahlt hat.ich muss dazu sagen er bezieht alg2 und ist daher nicht in der lage die starfe sofort bzw in raten zu zahlen.er hat zwar schon einmal eine ratenzahlung vereinbart hat diese aber nicht gezahlt da er ein alkoholproblem hatte.er hat aber eine therapie gemacht un trinkt jetzt sein fast 8 monaten nix mehr..nun hat er aber seit juni einen job den er auch regelmäßig nachgeht. die geldstrafe beträgt 1600€. ist es möglich im nachhienein eine ratenzahlung zu vereinbaren trotz der ladung zum strafantritt oder muss er sich jetzt stellen.sollte er die geldstrafe absitzen würde er auch den job verlieren.ds bist doch sicherlich nicht im sinne des staates oder?? bitte ganz schnell helfen.danke schonmal im vorraus.
9 Antworten
Warum sollte er nicht in der Lage sein, seine Strafe in Raten zu zahlen? Du schreibst doch selbst, dass er seit 8 Monaten trocken sei, also hätte er auch eine Ratenzahlung anbieten können - und selbst wenn die Rate nur 5 € im Monat beträgt. Dass er jetzt die Ladung im Haus hat ist wohl allein seine Schuld, den Kopf in den Sand zu stecken hat noch nie geholfen!
ist es möglich im nachhienein eine ratenzahlung zu vereinbaren
Probieren geht über studieren, ohne Nachfragen wird er das nicht herausfinden.
Anbieten kann man es aber erst einmal, das ist alles besser als gar nichts zu tun und dann aus allen Wolken zu fallen, wenn das Bett im Knast schon bezogen ist.
du schreibst, er ist seit 8 Monaten "Fast" trocken (geht nicht - entweder ist man trocken oder nicht) - hätte man sich da nicht schon kümmern können? Dann wäre es vlt. gar nicht soweit gekommen.....
Hätte, wäre, sollte - das alles nützt dir jetzt nichts. Auf dem Bescheid für den Strafantritt steht bestimmt eine Telefonnummer, sofort dort anrufen und nachfragen. Sagen das das Geld bezahlt wird. am besten eine größere Summe gleich einzahlen. Und dann regelmäßig zahlen, denn sonst gehts wirklich ab..........
nicht fast trocken sondern seit fast 8 monaten komplett trocken.aber trotzdem danke
entschuldige, falsch gelesen (fast 8 Monate)....
Hallo,
ich glaube, nun hat er ein ernstes Prob.
Soviel ich weiß, müsste er nun entweder sofort die 1.600 € in bar bezahlen. Oder in die JVA.
Falls du es sicher wissen möchtest, frage doch mal bei einer Polizeidienststelle nach, die können es dir sagen.
Das sind natürlich alles Überlegungen, die mn sich vorher machen sollte. Er kann einen erneuten Antrag auf Ratenzahlung stellen und auf die geänderte Situation hinweisen. Und dann kann er nur noch HOFFEN. Es könnte natürlich auch sein, dass der Staatsanwalt sich vera....lbert vorkommt.
Grundsätzlich gilt: Wer seine Geldstrafe nicht zahlen kann, muss ersatzweise die Strafe in Haft absetzen. Das ist durchaus im Sinne des Staates, weil sich ja sonst keiner mehr an die Geldstrafen halten würde. Dass ALG 2 bezieht, spielt insofern keine Rolle als dieser Zustand bei der Höhe der Geldstrafe bereits berücksichtigt wurde. Er sollte sich auf jeden Fall melden, alles andere würde nur einen sehr negativen Eindruck machen. Er sollte seinen Sachverhalt schildern und seine Situation erklären und fragen, ob sie dazu bereit wären, noch einmal eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Wichtig: ganz freundlich sein und einen guten Eindruck machen. Auf jeden Fall darf dein Freund nicht untätig rumsitzen. Er muss auf jeden Fall handeln und sich melden! Es ist aber durchaus möglich, dass er die Strafe dann ersatzweise absitzen muss.
wir haben gestern sofort einen schreiben fertig gemacht den er heute morgen an die staatsanwaltschaft gefaxt hat.
5 € Ratenzahlung sind ein Witz das sind 320 Monate, darüber lacht der Rechtspfleger sich schlapp. Selbst bei Hartz IV Empfängern wird in der Regel nicht tunter 40 € verlangt.