Zugesagte Beamtenstelle noch absagbar?
Guten Abend,
vor einiger Zeit habe ich ein Angebot für eine Laufbahnausbildung im mittleren Dienst des Bundes erhalten.
Im Rahmen dessen musste ich eine „Verbindliche Erklärung zur Einstellung und für den Datenschutz“ unterschrieben und zurückschicken, in der ich das Startdatum der Ausbildung, den Ort und die Bezeichnung der Ausbildung unterzeichnet habe.
Mehr war in dem Schreiben nicht enthalten.
Jetzt erwarte ich allerdings noch eine andere Rückmeldung für eine Bewerbung und frage mich, ob ich trotz des Schreibens noch von der beschriebenen Stelle zurücktreten kann, da ein Beamtenverhältnis ja erst durch den Erhalt der Urkunde Eintritt, richtig?
Vielen Dank schonmal im Voraus
1 Antwort
Du hast eine "Verbindliche Erklärung zur Einstellung..." unterzeichnet. Und verbindlich bedeutet in etwa bindend oder verpflichtend. Es liegt also nahe, dass du wahrscheinlich nicht einfach so zurücktreten kannst.
Wie das aber nun wirklich ist, hängt auch davon ab, was genau in dieser Erklärung stand. Lies sie dir also nochmal gründlich durch und frag ggf. Mal bei deinem Ansprechpartner beim Bund nach.