Kann jemand nach der notariellen Beurkundung noch vom Hauskauf zurücktreten?
Wenn jetzt jemand ein Haus gekauft hat, der Notartermin war, alle haben unterzeichnet, die Übergabe ist jedoch erst 1.12. Kann in der Zeit noch zurück getreten werden oder ist das jetzt verbindlich?
5 Antworten
Liebe Mutti, du machst ja Sachen!
Sobald der Kaufvertrag notariell beurkundet ist ( alle haben beim Notar unterschreiben) dann ist der Vertrag wirksam zustanden gekommen.
Nur wenn du ein ausdrückliches Rücktrittsrecht vereinbart hast, im notariellen Kaufvertrag, könntest du noch zurück treten.
Ansonsten gibt es (als Ausnahme) die Möglichkeit der Anfechtung, wenn man z.B. über verkehrswesentliche Fragen getäuscht wurde, etc.
Sofern sich der Käufer nicht an den Vertrag hält (nicht zahlt, das Haus nicht abnimmt, ..) macht sich der Käufer schadenersatzpflichtig. Das heisst, wenn der Verkäufer das Haus für z.B. 20.000 Euro weniger an einen anderen verkauft, kann der Verkäufer vom ursprünglichen Käufer die 20.000 Euro als Schaden einfordern.
Auch die Notarkosten (und die Maklerprovision) sind mit der Beurkundung entstanden. Nur die Grunderwerbssteuer fällt nicht an, wenn man das Haus nicht mehr abnimmt.
O.K. Entschuldige.
Wenn dein Käufer jetzt zurück treten will, dann weißt du, welche Rechte du hast. Alles Gute!
Wenn im notariellen Kaufvertrag kein Widerrufsrecht/Rücktrittsrecht vereinbart war, gilt der alte Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind ("pacta sunt servanda").
Das schuldrechtliche Vertragsverhältnis (Kaufvertrag) steht, was jetzt noch folgt (Übergabe/Grundbucheintragung, Bezahlung) gehört zur sachenrechtlichen Erfüllung des Vertrags.
Ein unterzeichneter Notarvertrag ist verbindlich und kann nur unter wenigen, besonderen Umständen angefochten werden. Einer davon ist arglistige Täuschung. Man braucht dann aber auf jeden Fall einen Anwalt.
Sobald die Unterschrift trocken ist, ist der Vertrag gültig.
Stell Dir mal vor man könnte zurücktreten... Dann könnte ja auch der Verkäufer sagen "Ach nö, ich habs mir anders überlegt..."
Nein .... sobald man Unterschrieben hat, auch bevor man zum Notar war hat man gekauft ....
auch bevor man zum Notar war
Sorry, aber das ist Unsinn. Das Gesetz schreibt hier eindeutig einen notariell beurkundeten Vertrag vor (§ 311b BGB). Der Formmangel wird erst geheilt, wenn der Kaufvertrag vollständig erfüllt ist.
Sobald man einen Vertrag unterschrieben hat ist er gültig. Und das ist bei Immobilien nicht anders . Der Notar macht es nur offiziell. Grundbuch und so...
Na dann viel Spass beim nächsten Immobilienkauf.
Vertragsrecht kann ja so einfach sein. Keine Ahnung, wieso die da an der Uni so ein Gewese drum machen...
Ich bin der Verkäufer ☺️