Verbindliche Annahmeerklärung

2 Antworten

Wenn Du eventuell studieren willst, solltest Du mit der Unterschrift noch warten. "Verbindlich" heißt, dass Du Dich mit der Unterschrift an den Vertrag bindest und zu dessen Einhaltung verpflichtet bist.

Wenn es eine Frist für die Bezahlung gibt, gibt es vielleicht auch eine, bis zu der Du Dich entschieden haben musst und die Schule verpflichtet ist, Dir den Platz freizuhalten. Das wird auch davon abhängen, wie das Verhältnis zwischen Schulplätzen und Bewerbern ist.

Versuch doch beim Studienplatz eine Entscheidung herbeizuführen. Frag nach, bis wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist.

Wuc4sH 
Beitragsersteller
 23.02.2015, 17:47

Ja da steht eben dass wenn man nach der Zusage zurücktritt die Anmeldegrbührt nicht rückerstattet wird. Heist das im Umkehrschluss nicht dass das die einzige "Strafe" ist?

Kuhlmann26  23.02.2015, 18:10
@Wuc4sH

Ein Rücktritt muss im Vertrag vorgesehen sein, damit man von ihm Gebrauch machen kann. Eventuell gibt es dafür eine Frist. Warum willst Du den jetzt schon bezahlen, wenn Du bis Juni Zeit hast? Diese "Strafe" kannst Du also umgehen. Zumal das nicht als Strafe gedacht ist. Es ist ein Hinweis darauf, erst zu bezahlen, wenn man sicher ist, den Vertrag auch einzugehen. Solange Du das nicht bist, reizt Du die Zahlungsfrist bis zum Äußersten aus; ganz einfach. Wenn Du bis Juni keinen Bescheid von der Uni bzgl. des Studiums hast, gehst Du auf die Schule.

Kuhlmann26  23.02.2015, 18:13
@Wuc4sH

Sollte die Zusage bereits der Vertragsabschluss sein, dann in jeden Fall die Zahlung so spät wie möglich leisten. Aber Du hast ja die Annahmeerklärung, die Du unterschreiben musst. Unterschreib halt noch nicht.

Naja, da würde ich besser nochmal in der Schule nachfragen. Weil da ja "verbindliche Annahme" steht, also wirst du da nicht einfach rauskommen können. Solltest du das unterschreiben, hast du einen Vertrag mit der Schule geschlossen, der einzuhalten ist. Vll gibt es ja eine Möglichkeit dich auf eine Warteliste zu stellen oder ähnliches.

LG

Wuc4sH 
Beitragsersteller
 23.02.2015, 02:07

Dacht ich mir anfangs auch, auf dem Beilegeblatt stehen aber auch noch Infos wegen der Aufnahmegebührt etc.

Und dort steht, dass falls mal nach Annahme zurücktritt man die Aufnahmegebühr nicht mehr zurückbekommen kann (die soll man bis zum 16. Juni) überweisen.

Ist das nicht das Selbe wie eine Zusage fürs Studium?