Wie sehr zählt der mündliche Ausbildungsvertrag?
Ich habe einen Ausbildungsvertrag von einem Betrieb erhalten. Ich habe allerdings nicht unterzeichnet, weil ich schon eine Zusage von einer anderen Firma, die mir mehr gefällt zugesagt habe. Kann ich trotz mündlicher Zusage der ersten Firma absagen?
6 Antworten
zwar sind auch mündliche Verträge rechtswirksam - nur lässt sich das nicht so einfach beweisen.
Warum nicht Ehrlich sein und mit dem Chef direkt darüber sprechen dass einem eine andere Ausbildung besser gefällt. Man könnte auch am ersten Tag der Ausbildung fristlos kündigen - das bringt keinem was.
So kann sich der Chef um einen anderen Auszubildenden bemühen.
Noch ist der Ausbildungsvertrag nicht unterschrieben, du bist minderjährig - wissen die Eltern darüber bescheid? Die hätten in der Besprechung mit anwesend sein müssen. Du kannst alleine noch keine rechtswirksamen Verträge abschließen
besser wäre persönlich und die Gründe darlegen, er wird Verständnis haben
Danke für die Antwort! Was wäre wenn es aber eine elektronische Zustimmung gewesen wär z.B. per E-Mail. Wär dies auch rechtswidrig?
auch dann könnte man sowas wieder aufheben, nennt sich Aufhebungsvertrag. Beide Seiten sind damit einverstanden. am besten Schriftlich.
Selbst wenn der Ausbildungsvertrag bereits unterschrieben wäre, kämst da locker raus, da wird kaum stehen, kündbar erst ab Arbeitsaufnahme. https://www.kuendigungsschreiben-vorlage.de/kuendigung-vor-ausbildungsbeginn-aus-sicht-des-auszubildenden/
Du hast mit der anderen Firma schriftlich den Ausbildungsvertrag unterzeichnet, und zwar beidseitig?
Dann sage einfach der anderen Firma ab. Fertig. So kann sie sich nach einem anderen Auszubildenden noch rechtzeitig umsehen. Fairness zahlt sich immer aus.
Hast Du nur per Mail die schriftliche Zusage, sorge bitte schnellstmöglich für einen beidseits unterschriebenen Ausbildungsvertrag und sage danach dem anderen Betrieb ab.
Merke:
Mündlich wird viel geredet bei uns Menschen. Rechtlich zählt das relativ wenig bis gar nicht.
Digitale Benachrichtigungen haben in etwa den gleichen rechtlichen Stellenwert. Grob ausgedrückt.
Sorge also bei so wichtigen Dingen wie einem Vertrag immer für eine Unterschrift. Lese bitte selbst vorher den Vertrag sehr genau durch. Immer. Seriöse Menschen respektieren einen solchen Umgang mit wichtigen Dokumenten.
Du hast mit der anderen Firma schriftlich den Ausbildungsvertrag unterzeichnet, und zwar beidseitig?
lesen könnte helfen, noch hat er NICHT unterschrieben
Mündliche Zusagen sind nur unter (Voll-)Kaufleuten verbindlich. Bist Du Vollkaufmann? Vermutlich nicht.
Okay verstehe ich das richtig :
Du hast ein Ausbildungsvertrag bekommen, diesen hast du nicht unterzeichnet, weil eine andere Firma dir schon zugesagt hat ?
Etwas verwirrend, findest du nicht ?
Zumal Mündlich alles scheißegal ist, solange es nicht schriftlich gemacht wurde.
Ruf an, sag ab mit einer kleinen Begründung wie " Habe mich umentscheiden bla bla bla "
Firma 1 hat mir einen Vertrag zugeschickt, den habe ich nicht unterschrieben. Firma 2 will mir einen Vertrag zuschicken und ich habe mich somit für Firma 2 entschieden, weil es mir dort mehr gefällt.
Ja, da der Vertrag mit Firma A noch nicht unterzeichnet wurde. Selbst dann gaebe es eine Kuendigungsmoeglichkeit!
Sage der Firma foermlich ab und bedanke Dich fuer das Verstaendnis.
Nein, ich bin nicht mehr minderjährig. Trotzdem habe ich mich von meinen Eltern beraten lassen. Also könnte ich mit einem Schreiben absagen? Danke für die Antwort.