Wie kann ich von Mietvertrag zurücktreten, der einseitig von mir unterschrieben ist und noch nicht an Vermieter zurückgesandt wurde?
Ich haben einen Mietvertrag erhalten, welcher vom Vermieter noch nicht unterzeichnet war. Ich habe diesen Vertrag in zweifacher Ausfertigung unterschrieben, ihn aber noch nicht zurück geschickt, er befindet sich also noch in meinem Besitz. Nun habe ich es mir anders überlegt und würde das Mietverhältnis gerne nicht eingehen. Dies schrieb ich so auch dem Makler, welcher mich daraufhin gebeten hat, den UNunterschriebenen Vertrag zurückzuschicken. Da ich den Vertrag ja bereits unterschrieben habe, kann ich das natürlich nicht tun.
Meine Frage ist also, ob ich den Vertag, der ja momentan nur meine eigene Unterschrift enthält, einfach behalten darf oder ggf. vernichten darf oder, ob ich ihn tatsächlich zurück schicken muss. Gibt es in letzterem Fall eine Möglichkeit, wie ich von dem Vertrag zurücktreten kann?
8 Antworten
Ein Rücktritt im rechtlichen Sinn ist nicht nötig, da der Vertrag noch gar nicht zustande gekommen ist. Dies würde nämlich (infolge des konkludent vereinbarten Formerfordernisses) die Unterschrift des Vermieters auf dem Vertrag und Rücksendung eines Exemplars an dich erfordern. Wenn du den unterzeichneten Vertrag nicht zurückschickst, kann er nicht zustande kommen.
Falls der Makler aus irgendeinem Grund die Rücksendung des Vertrags verlangen sollte, kannst du deine Unterschrift entweder durchstreichen, unkenntlich machen oder sonstwie vernichten. Aber im Normalfall wird den Makler der Vertrag nicht mehr interessieren. Kannst aber dich auch einfach weigern, den Vertrag zurückzusenden. Wüsste nicht, was der Makler daraus für ernsthafte Ansprüche geltend machen sollte.
Behalte die beiden Exemplare und sende sie keinesfalls zurück.
Ich würde niemals einen Mietvertrag (als Mieter) unterschreiben, der noch nicht zuvor vom Vermieter unterschrieben wurde.
Einen Rücktritt vom MV gibt es nur in einem Ausnahmefall, der hier nicht gegeben ist.
Du hast bereits mitgeteilt, dass du das Vertragsangebot nicht annimmst. Das ist ausreichend. Notfalls entferne die Seite (-n) mit deiner Unterschrift und reiche den Rest zurück.
Streich Deine Unterschrift durch und gut ist.
Naja, den vertrag kannst du folgenlos wegwerfen, aber eine mündliche Zusage kann unter Umständen auch bindend sein. Ob das hier zutrifft weiße ich nicht.
Ich hatte bereits dem Makler per E-Mail darüber informiert, dass ich den Vertrag nicht annehmen kann. Er schrieb dann "danke für die Info. Bitte übersenden Sie und die Mietvertragsentwürfe ununterschrieben wieder zurück.". Kann ich das so werten, dass der Makler mit meinem Nichtannehmen einverstanden ist, und damit kein mündlicher Vertrag (mehr) vorliegt?
Bislang ist kein Vertrag zustande gekommen, du brauchst also von nichts zurücktreten.
Du solltest allerdings den Vermieter informieren, dass du es dir anders überlegt hast.