Rechtspfleger Studium abbrechen, wie geht das?
Hallo alle zusammen,
ich mache derzeit ein Studium zur Rechtspflegerin in Hessen. Ich bin jetzt seit 2,5 Monaten dabei und habe gemerkt dass das nicht das richtige für mich ist. Ich komme mit der Menge des Stoffs nicht klar, muss mich teilweise zwingen zu zuhören (mit mehr oder weniger gutem Erfolg) und habe festgestellt das mein Herz hierfür nicht brennt. Zudem leide ich gesundheitlich (seelisch und körperlich) unter dem Druck (Schlafstörungen, Ausfall meiner periode, Angst- und Erschöpfungszustände). Ich habe bereits eine abgeschlossene Ausbildung und möchte in diesen Bereich zurückkehren und dort mein Wissen erweitern.
Da man durch die Verbeamtung keinen Vertrag erhält, indem man nachlesen kann was passiert wenn man aufhört, hatte ich die Hoffnung einer von euch kann mir helfen. Ich weiß auch nicht, ob es eine Art Probezeit gibt in der man aufhören kann und nichts zurück zahlen muss. Ich weiß, dass man einen Teil der Anwärterbezüge zurückzahlen muss.
Wie ist das mit dem Arbeitslosengeld? Erhalte ich hier eine sperre, wenn ich mein duales studium beende?
Ich hoffe einer von euch hat nähere Informationen oder war vielleicht in der gleichen Situation.
Vielen Dank schonmal!
3 Antworten
Jeder hat Verständnis, wenn man ein Studium abbrechen möchte, wenn es einem nicht liegt. Das ist auch bei Studien, bei denen man Beamter auf Widerruf ist, nicht anders. Das musst du mit deiner personalverwaltenden Stelle abklären, also vermutlich dem Oberlandesgericht.
Soweit ich weiß wird auf die Zurückzahlung der Bezüge verzichtet, wenn der Abbruch im Studium erfolgt.
Als Beamtin/Beamter kannst du „nur“ einen Antrag auf Entlassung bei deiner Behörde stellen. Dieser Antrag hat die selbe Wirkung wie eine Kündigung. Die Amtsleitung könnte dich aus wichtigen Gründen bis zu drei Monate entsprechend binden (denke im Studium ist das nicht relevant). Genauere Regelungen hierzu findest du im entsprechenden Landesbeamtengesetz. Wenn du in der Gewerkschaft bist, können die dir auch weiterhelfen. Spreche aber am besten auch mit deinem Ausbildungsleiter. Der wird auch wissen, was zu tun ist.
Hinsichtlich dem Arbeitslosengeld kann ich dir leider nicht helfen. Frag da am besten beim Arbeitsamt nach.
Wie ist das mit dem Arbeitslosengeld? Erhalte ich hier eine sperre, wenn ich mein duales studium beende?
Da du als Beamtin keine Arbeitslosenbeiträge zahlst, hast du auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
In wie weit, du deine Ausbildungsbezüge und weitere Kosten zurück zahlen musst, kommt auf deinen Vertrag, bzw. auf das Beamtenrecht von Hessen an. Frage mal bei deinem Personalrat nach, der dir sicherlich weiterhelfen kann.