Zimmerdecke zu niedrig... Was nun?
Hallo zusammen,
Ich habe vor kurzem erfahren, dass die Mindesthöhe in Mietwohnungen im Land Niedersachsen mindestens 2,4 m haben muss. Meine beträgt jetzt 2,08 M. Wie soll ich jetzt reagieren? Ich musste aufgrund von Umständen die Wohnung nehmen. Soll ich mit dem Vermieter reden? Kann ich Fristlos kündigen? Stehe grade auf dem Schlauch und bin für jede Antwort dankbar.
12 Antworten
Die Bauordnung gilt nur für Neubauten. Bei bestehenden Gebäuden kann man ja auch nicht so eben mal die Deckenhöhe verschieben.
Das ist weder ein Grund für eine fristlose Kündigung noch für eine Mietminderung.
Eine Deckenhöhe unter 200 cm gilt allerdings nicht als Wohnraum.
Eine Deckenhöhe unter 200 cm gilt allerdings nicht als Wohnraum.
Wer sagt das?
Unterschreibt ein Mietinteressent einen Mietvertrag für eine Wohnung mit Räumen unter 2,30 Höhe, kann er später daraus kein Recht auf Mietminderung ableiten, da diese Höhe dem vertragsgemäßen Zustand der Wohnung entspricht, den er mit seiner Unterschrift anerkannt hat.
Eine fristlose Kündigung ist ausgeschlossen, da es dem hierfür erforderlichen "wichtigen Grund" mangelt, die "die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist" plötzlich unzumutbar macht, war sie doch bei Mietvertragsschluss unerheblich und akzeptiert.
Bliebe Vertragserfüllung, insbes. Mietzahlungsverpflichtung bis zur Beendigung des MV durch fristwahrende Kündigung, auch wenn man jetzt etwas Besseres gefunden hätte - denn darauf zielt die Frage im Kern wohl ab.
G imager761
Die Mindesthöhe von 2,40 m gilt nur für neu gebaute Wohnungen/Häuser, nicht für "Altbestände".
Ich musste aufgrund von Umständen die Wohnung nehmen.
Ist der Vertrag unterschrieben? Wenn ja mußt Du ihn einhalten. Die Raumhöhe von nur knapp über 2 m ist kein Grund fristlos zu kündigen.
Kann ich überhaupt etwas machen?
Außer fristgerecht kündigen wenn Du die Wohnung nicht möchtest, nichts. So am Rande, man sieht doch bei der Besichtigung wie hoch in etwa die Räume sind.
Liest sich für mich so, als würde hier mit Gewalt ein Grund für eine fristlose Kündigung gesucht.
Für mich auch.
Ich habe vor kurzem erfahren, dass die Mindesthöhe in Mietwohnungen im Land Niedersachsen mindestens 2,4 m haben muss. Meine beträgt jetzt 2,08 M.
Das gilt nicht für Altbauten.
Wie soll ich jetzt reagieren? Kann ich Fristlos kündigen?
Du kannst Dir eine neue Bleibe suchen und fristtgerecht kündigen
ja mei, wir haben in unserem alten Fachwerk-Häuschen im Wohnzimmer nur 2,15m (unterm Balken gar 1,88m - mein Mann muss sich "verbeugen") und im Schlafzimmer auch nur 2,08m.
Wir freuen uns und finden es praktisch, Decken streichen, Tapeten ankleben und Lampen montieren - alles ohne Leiter, einfach so aus dem Stand heraus. Und man spart Heizvolumen ---- sieh es als Vorteil :o)
.... ansonsten fristgerecht kündigen.
Man darf diese aber dann auch nicht vermieten, oder?