Wie vermietet man eine nicht genehmigte Wohnung?
Hallo,
ein Keller oder auch ein Dachgeschoss, das keine Nutzungsänderung zu einer Wohnungseinheit hat aber vollständig saniert und eingerichtet ist wie eine Wohnung - kann man das dennoch vermieten als Hobbyraum o.ä. statt als Wohnung, um die Räume vermieten zu können?
4 Antworten
Wenn das offensichtlich eine komplette Wohnung mit Küche und Bad ist, kannst du das nicht als Hobbyraum vermieten.
Du kannst das nennen wie du magst, braucht aber eine Genehmigung.
Nein. Das ist nicht zu empfehlen. Wenn das Bauamt davon erfährt, dann wird eine Nutzungsverbot für die Räume ausgesprochen und dein Mieter müsste ausziehen. Da du aber einen Vertrag zu erfüllen hast, bist du dann schadenerstzpflichtig für z.b. Umzug, die Differenz zu einer anderswo teureren Miete und einiges mehr. Die Deklaration als Hobbyraum hilft dir dabei nicht, da es auf die tatsächliche Nutzung ankommt und nicht auf das, was auf dem Papier steht.
Besser wäre es, einen Antrag auf Nutzungsänderung zu stellen, sofern die baulichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Als Wohnung gar nicht! Der Mieter kann da 2 Jahre genüsslich wohnen und danach die gesamten Mieteinnahmen zurückfordern, weil der Mietvertrag nichtig war. Wenn das dann noch aktenkundig wird, musst du die Wohnung komplett zurückbauen zum Abstellraum. Keine Theorie! In meiner beruflichen Praxis erlebt. Als Abstellraum vermietbar. Aber keine Übernachtung zulassen!
du kannst es als einfachen keller vermieten.
weil auch ein hobbyraum muss meines wissens nach als wohnraum deklariert sein. genau so wie büroräume.