Darf ein Modelvertrag mich als model zeitlich an die Agentur binden?
Hallo Leute,
ich habe am 02.02.2015 einen Modelvertrag unterschrieben in dem in einem Absatz steht "Die Vertragslaufzeit beträgt 1 Jahr. Nach Ablauf dieser Zeit verlängert sich der Vertrag jeweils um 1 Jahr, wenn er nicht von dem Model oder "Der Agentur" mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich gekündigt wird. Die außerdem fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt." Meine Frage ist nun, ist der Vertrag Rechtens (Gibt es im Deutschen Gesetz ein Schlupfloch das z.B. Modelagenturen verbietet Ihre Models zeitlich an Sie zu binden so das Sie nicht vorher kündigen können und sie die ganze Vertragslaufzeit mind. 1 Jahr absitzen müssen? Bzw. gibt es eine Möglichkeit vorzeitig aus dem Vertrag rauszukommen? Da ich zu einer anderen Agentur möchte die mich mehr fördert.
4 Antworten
Das ist mitunter Sinn eines Vertrages. Die Bindung.
siehe Antworten von Death und Darth. Beim nächsten mal den Vertrag besser lesen ;-)
Ja das ist mir auch klar, nur gibt es eine Möglichkeit dort doch zu kündigen ohne das Jahr anzusitzen?
Ob das mit der zeitlichen Bindung ok ist weiß ich nicht aber ich habe mal gehört, dass eine Agentur dem Model nicht verbieten kann, sich gleichzeitig auch von einer anderen Agentur vermitteln zu lassen. Normal würde ich abraten bei 2 Agenturn zu sein weils dann Zoff gibt mit Terminüberschneidungen. Aber wenn du eh zu der Anderen Agentur wills, dann wäre das eine Lösung. Also Vertrag laufen lassen und doch gleich zu der andern Agentur gehen.
Meine Empfehlung: Stelle die Frage hier nochmal aber so: "Kann eine Modelagentur mir verbieten, auch bei einer andern Modelagentur zu sein".
"Pacta sunt servanda" - Verträge sind einzuhalten. Das gilt auch in deinem Fall. Ein-Jahres-Verträge sind da wohl Standard. Wenn du früher raus willst, musst du dich mit der Agentur einigen.
Du hast nur eine Chance, wenn vertraglich zugesicherte "Versprechen" nicht eingehalten werden. Ohne Anwalt keine Chance. Beiß in den sauren Apfel, Augen zu und durch.
Gibt es keine Gesetzlichen Hilfsmittel die mir dabei helfen können früher rauszukommen?
Nein. Nur wenn die Agentur ihre Pflichten aus dem Vertrag nicht einhält. Ansonsten bleibt dir nur, fristgerecht zu kündigen oder dich mit der Agentur auf eine vorzeitige Aufhebung des Vertrags zu einigen. Letzteres geht natürlich nur, wenn die Agentur damit einverstanden ist.
Und eine fristlose Kündigung deinerseits aus wichtigem Grund kommt nicht in Betracht, denn "es gibt eine andere Agentur, die mich mehr fördert" ist kein wichtiger Grund.
Nein, gibt es nicht. Eine Laufzeit von 1 Jahr mit der angegebenen Kündigungsfrist ist bei Verträgen üblich. Wenn du unterschrieben hast, war es eine übereinstimmende Willenserklärung, es ist sinnlos, jetzt ein Schlupfloch mit Gewalt bohren zu wollen
Gibt es keine Gesetzlichen Hilfsmittel die mir dabei helfen können früher rauszukommen?
Da es mir so vorkommt als würde mich die Agentur nur dort behalten wollen das ich bei keiner anderen Agentur Erfolg habe...