Vom Vermieter fristlos gekündigt! Was tun?

9 Antworten

Nein, durch die Zahlung wurde die Kündigung unwirksam, Ihr habt wieder die ganz normale Kündigungsfrist...

Sofern es sich nur um eine Miete handelte, so ist die Kündigung unwirksam.

wenn ich jetzt ausziehen möchte kann ich dies einfach tun ohne zu kündigen? weil wie schon beschrieben, wir im september 2012 von der hausverwaltung fristlos gekündigt worden sind.

Nein, dann müssten Sie kündigen mit der gesetzliche Frist von drei Monaten, denn Sie sind ja nicht gekündigt, da die Kündigung des Vermieters unwirksam ist.

Fristlos gekündigt werden kann man erst wenn man 2 Monatsmieten im Rückstand ist. Wie kann man vergessen die Miete zu bezahlen , noch dazu 2 Monte lang ? Wenn die Miete nachbezahlt wurde, wird normalerweise auch die Kündigung zurückgenommen. Ausziehen kannst Du auch nicht einfach wenn du willst, dazu ist eine fristgemäße Kündigung nötig

Ben63 
Beitragsersteller
 04.01.2013, 23:00

vielen vielen dank für die schnellen antworten! waren sehr hilfreich!

gibt es dennoch einen weg die kündigungsfrist zu verkürzen?? oder man müsste man das mit der hausverwaltung direkt abklären ?

Zunächst einmal kann man nicht vergessen, seine Miete zu überweisen... Ich habe da schon viele Male von gehört, halte es aber generell für eine urbane Legende...

Das das Kündigungsschreiben ohne Wirkung blieb, ist es doch jetzt wieder ein unbefristetes Mietverhältnis durch das Zahlen der ausstehenden Miete. Der Vermieter wirft euch nicht heraus, ihr zahlt scheinbar jetzt die Miete (pünktlich). Die Kündigung ist unwirksam.

Ihr werdet also nicht um eine Kündigung herumkommen, und natürlich auch nicht um die Kündigungsfrist.

die miete wurde dann schleunigst überwiesen, aber die hausverwaltung nahm die kündigung nicht zurück.

Mußte sie auch nicht. Mit Zahlung der Mietrückstände ist die fristlose Kündigung unwirksam geworden.

wenn ich jetzt ausziehen möchte kann ich dies einfach tun ohne zu kündigen?

Ausziehen kannst Du einfach, aber fristgerecht kündigen mußt Du.