Einsturzgefahr Wohnung meiner Eltern, kann diese weiter bewohnt werden?

9 Antworten

Wenn Einsturzgefahr besteht ist die Wohnung auch nicht mehr bewohnbar.

Die Frage wäre noch ob durch Abstützen der Decke, zumindest die Einsturztgefahr vorübergehend abgewendet werden kann. Das kann aber nur ein Fachmann beurteilen.

Miete ist nur dann vollständig zu zahlen, wenn die Wohnung in einwandfreiem Zustand ist, das ist hier nicht mehr der Fall.

Bezüglich der Kosten für eine angemessene Ersatzunterkunft kommt es auf die Umstände an.

Da hilft im Zweifel nur eine Auskunft eines Anwaltes.


Wenn dieses Haus tatsächlich einsturzgefährdet ist, sollte dies der Bauaufsicht eurer Gemeinde/Stadt mitgeteilt werden. Diese wird das Haus räumen lassen, falls Gefahr im Verzug ist. Mit anderen Worten - deine Eltern und alle anderen Bewohner müssen da raus.

Miete braucht man dann natürlich nicht mehr zahlen, sicherheitshalber würde ich aber einen Anwalt fragen.

Die Bauaufsicht wird darüberhinaus die Eigentümerin veranlassen, das Gebäude soweit zu sanieren dass die Standsicherheit wieder gegeben ist oder gleich ganz abzureißen.

An eurer Stelle - raus da, so schnell es geht.

An der Stelle deiner Mutter würde ich mich sofort an den Mieter Schutz Bund, oder einen Anwalt für Mietrecht wenden.

Haben  deine Mutter u. deine Geschwister die Möglichkeit, kurzfristig woanders unter zu kommen?

Bleiben würde ich in dem Haus nicht!

das wäre ein sofortiger Kündigungsgrund

wenns so schlimm ist und der mann wirklich statiker ist hätte er das bauamt sofort informieren müßen über den zustand der decken.  war der privat da , oder als fachmann und hat sich auch so vorgestellt ??