Kann ich fristlos Kündigen bei neuem Job und Umzug?
Hallo zusammen,
Ich ziehe in naher Zukunft von Hessen nach Rheinland Pfalz (170 km), da ich mit meinem Freund zusammen ziehen möchte. Nun ist es so das ich dort ja arbeit suche und derzeit aktiv am Bewerbung schreiben bin. Meine frage ist nun, wie ist es wenn ich dort einen Job antreten kann und das am besten sofort, kann ich bei meiner jetztigen Arbeitsstelle fristlos Kündigen um den neuen Job antreten zu können oder muß ich meine Kündigungsfrist in jedem Fall einhalten??? Meine eigendliche Kündigungsfrist beträgt einen Monat.
8 Antworten
Theoritsch musst Du die Frist einhalten, aber oft lässt ein Arbeitgeber sich auch darauf ein, dass man sofort gehen kann. Einfach mal mit Ihm reden, wenn es soweit ist. Kommt ja auch drauf an, was Du für einen Job hast. Wenn erst ein Nachfolger angelernt werden muss, hast Du schlechte Karten. Hast Du einen Job, den jeder machen kann, könntest Du Glück haben.
Für eine fristlose Kündigung fehlt dir ein wichtiger Grund,denn ein Umzug ist kein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung.
Also bleibt dir die Kündigung mit der Frist von einem Monat.
Hast du einen verständnisvollen Arbeitgeber,dann kannst du in einem Gespräch mit ihm evtl. einen Aufhebungsvertrag mit kurzfristiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbaren.
Aber ohne die Zustimmung des Arbeitgebers zu dem Aufhebungsvertrag kommst du nicht um eine fristgerechte Kündigung herum.
Einem Monat Kündigungsfrist sollte man doch wohl überbrücken können.
Jeder neue AG weiss, dass der Kandidat Fristen einzuhalten hat und nimmt lieber einen guten, auf den er etwas wartet als einen, der (aus denkbaren Motiven) abeitslos ist :-O
Im Ernstfall kann man diese Frist durch Resturlaub noch kürzen oder einen Aufhebungsvertrag erbitten.
G imager761
Im Ernstfall kann man diese Frist durch Resturlaub noch kürzen Da ist aber vorsicht geboten, denn wenn man Resturlaub hat, oder überhaupt Urlaub, dann darf man nicht einen anderen Job anfangen. Und darum geht es doch bei dieser Frage, wenn ich es richtig verstanden habe. Weg vom alten AG um schnellst möglichst beim Neuen anfangen zu können
Es gibt Arbeitgeber die eben nicht warten können! Und so einen Chance bekomm ich nie wieder und so ein Gehalt!
Genau deshalb gibt es Kündigungsfristen. Wie würde es dir gefallen, wenn dein Arbeitgeber dir von heute auf morgen, den Stuhl vor die Tür stellt? Ein neuer Arbeitgeber, der dafür kein Verständnis hätte, wäre von vorne herein kein verlässlicher Vertragspartner.
Grundsätzlich musst Du natürlich die Frist einhalten, ebenso, wie Dein AG das Dir gegenüber müsste.
Wenn Du ohne zwingenden Grund fristlos kündigtest und dann einfach gingst, dann könnte Dein AG Dich auf Schadensersatz verklagen, etwa weil er so blitzartig keinen Ersatz fände und er deshalb schon angenommene Aufträge nicht erledigen könnte.
Das könnte teuer werden!
Deine einzige Chance wäre es, den AG dazu zu bringen, einvernehmlich mit Dir einen Aufhebungsvertrag abzuschliessen.
Ja Altenpflgehelferin, das kann so ziemlich jeder! Danke für die gute Antwort!