Kann ich fristlos Kündigen bei neuem Job und Umzug?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Theoritsch musst Du die Frist einhalten, aber oft lässt ein Arbeitgeber sich auch darauf ein, dass man sofort gehen kann. Einfach mal mit Ihm reden, wenn es soweit ist. Kommt ja auch drauf an, was Du für einen Job hast. Wenn erst ein Nachfolger angelernt werden muss, hast Du schlechte Karten. Hast Du einen Job, den jeder machen kann, könntest Du Glück haben.

victor83 
Beitragsersteller
 02.12.2011, 15:39

Ja Altenpflgehelferin, das kann so ziemlich jeder! Danke für die gute Antwort!

epona74  02.12.2011, 15:46
@victor83

Danke fürs Sternchen. Drück Dir die Daumen.

victor83 
Beitragsersteller
 02.12.2011, 16:00
@epona74

war einfach die Hilfreichste und freundlichste Antwort!

Für eine fristlose Kündigung fehlt dir ein wichtiger Grund,denn ein Umzug ist kein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung.

Also bleibt dir die Kündigung mit der Frist von einem Monat.

Hast du einen verständnisvollen Arbeitgeber,dann kannst du in einem Gespräch mit ihm evtl. einen Aufhebungsvertrag mit kurzfristiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbaren.

Aber ohne die Zustimmung des Arbeitgebers zu dem Aufhebungsvertrag kommst du nicht um eine fristgerechte Kündigung herum.

Einem Monat Kündigungsfrist sollte man doch wohl überbrücken können.

Jeder neue AG weiss, dass der Kandidat Fristen einzuhalten hat und nimmt lieber einen guten, auf den er etwas wartet als einen, der (aus denkbaren Motiven) abeitslos ist :-O

Im Ernstfall kann man diese Frist durch Resturlaub noch kürzen oder einen Aufhebungsvertrag erbitten.

G imager761

epona74  02.12.2011, 16:06

Im Ernstfall kann man diese Frist durch Resturlaub noch kürzen Da ist aber vorsicht geboten, denn wenn man Resturlaub hat, oder überhaupt Urlaub, dann darf man nicht einen anderen Job anfangen. Und darum geht es doch bei dieser Frage, wenn ich es richtig verstanden habe. Weg vom alten AG um schnellst möglichst beim Neuen anfangen zu können

victor83 
Beitragsersteller
 02.12.2011, 16:10
@epona74

Jap aber ich werde es mit einem Aufhebungsvertrag versuchen!

dogit  02.12.2011, 19:10
@epona74

@ epona74: Das was du da erklärst mit dem Resturlaub, auf welcher rechtlichen Grundlage basiert dies?

victor83 
Beitragsersteller
 02.12.2011, 16:01

Es gibt Arbeitgeber die eben nicht warten können! Und so einen Chance bekomm ich nie wieder und so ein Gehalt!

Genau deshalb gibt es Kündigungsfristen. Wie würde es dir gefallen, wenn dein Arbeitgeber dir von heute auf morgen, den Stuhl vor die Tür stellt? Ein neuer Arbeitgeber, der dafür kein Verständnis hätte, wäre von vorne herein kein verlässlicher Vertragspartner.

Grundsätzlich musst Du natürlich die Frist einhalten, ebenso, wie Dein AG das Dir gegenüber müsste.

Wenn Du ohne zwingenden Grund fristlos kündigtest und dann einfach gingst, dann könnte Dein AG Dich auf Schadensersatz verklagen, etwa weil er so blitzartig keinen Ersatz fände und er deshalb schon angenommene Aufträge nicht erledigen könnte.

Das könnte teuer werden!

Deine einzige Chance wäre es, den AG dazu zu bringen, einvernehmlich mit Dir einen Aufhebungsvertrag abzuschliessen.