Wohnung fristlos kündigen geht das wenn man arbeitslos wird?

19 Antworten

Das Fehlen von Geld ist kein Kündigungsgrund für den MIETER. Nur der Vermieter darf dann fristlos kündigen und das auch erst bei Verzug mit 2 Monatsmieten. Allerdings wird das für den Mieter ein teures Geschäft. Steht die Wohnung nämlich leer, muß er für 3 Monate -also bis zum Ende der regulären Kündigungsfrist- Schadensersatz in Höhe der Miete zahlen.

Eine evtl. Kündigungsfrist musst du schon einhalten.

Aber nur 400,-€ ALG ??? Wie hast du denn deine Wohnung vorher bezahlt wenn du nur 400,-€ ALG bekommst ??? Schließlich sind das doch rund 60% deines vorherigen Einkommens, oder ??????

Nein, sicher nicht. 400€ ALG ist auch nicht wahr. Dir steht HartzIV zu und da wird die Miete übernommen, bis du in eine kleinere/billigere Wohnung gezogen bist.

Der Vermieter kann ja nichts dafür! Du könntest höchtens mit ihm darüber reden, ob er dir entgegen kommt....meist eher nein!

prinzessinNaddl 
Beitragsersteller
 26.02.2014, 15:20

doch bekomme von der ausbildung alg1 und erst nach einem jahr alg2

Kolja1205  26.02.2014, 15:24
@prinzessinNaddl

Wow, du konntest dir in der Ausbildung eine Wohnung für 705€ leisten?

prinzessinNaddl 
Beitragsersteller
 26.02.2014, 15:25
@Kolja1205

ja mit meinem ehemaligen freund

Kolja1205  26.02.2014, 15:33
@prinzessinNaddl

Du bist gerade mit der Ausbildung fertig, dann hast du doch sicher gewusst, dass du nicht übernommen wirst. Da hätte man doch schon mal vorher etwas tun können (Umzug...). Wenn dein Freund mit drin gewohnt hat, (Mietvertrag) dann hat auch er Verpflichtungen...

3 Monate Kündigungsfrist ist vertraglich festgelegt. Sprich deinen Vermieter an, auch ihm wird daran gelegen sein, dass er seine Miete bekommt und keinen jungen Menschen in die Schuldenfalle stürzt!

Nein, darfst du nicht. Du kannst Aufstockung beim Jobcenter beantragen.

nein, aber, du solltest mit deinem vermieter reden

und dich um wohngeld bemühen