Wohnung fristlos kündigen geht das wenn man arbeitslos wird?
Hallo, kann ich meine Wohnung fristlos kündigen wenn ich arbeitlos geworden bin und das Geld nicht dafür mehr ausreicht? Miete beträgt bei mir 705€ warm. ALG bekomme ich 400€.
Darf ich fristlos kündigen ?
PS: weiß auch wohin ich gehen könnte sofort.
19 Antworten
Das Fehlen von Geld ist kein Kündigungsgrund für den MIETER. Nur der Vermieter darf dann fristlos kündigen und das auch erst bei Verzug mit 2 Monatsmieten. Allerdings wird das für den Mieter ein teures Geschäft. Steht die Wohnung nämlich leer, muß er für 3 Monate -also bis zum Ende der regulären Kündigungsfrist- Schadensersatz in Höhe der Miete zahlen.
Eine evtl. Kündigungsfrist musst du schon einhalten.
Aber nur 400,-€ ALG ??? Wie hast du denn deine Wohnung vorher bezahlt wenn du nur 400,-€ ALG bekommst ??? Schließlich sind das doch rund 60% deines vorherigen Einkommens, oder ??????
Nein, sicher nicht. 400€ ALG ist auch nicht wahr. Dir steht HartzIV zu und da wird die Miete übernommen, bis du in eine kleinere/billigere Wohnung gezogen bist.
Der Vermieter kann ja nichts dafür! Du könntest höchtens mit ihm darüber reden, ob er dir entgegen kommt....meist eher nein!
Wow, du konntest dir in der Ausbildung eine Wohnung für 705€ leisten?
ja mit meinem ehemaligen freund
Du bist gerade mit der Ausbildung fertig, dann hast du doch sicher gewusst, dass du nicht übernommen wirst. Da hätte man doch schon mal vorher etwas tun können (Umzug...). Wenn dein Freund mit drin gewohnt hat, (Mietvertrag) dann hat auch er Verpflichtungen...
3 Monate Kündigungsfrist ist vertraglich festgelegt. Sprich deinen Vermieter an, auch ihm wird daran gelegen sein, dass er seine Miete bekommt und keinen jungen Menschen in die Schuldenfalle stürzt!
Nein, darfst du nicht. Du kannst Aufstockung beim Jobcenter beantragen.
nein, aber, du solltest mit deinem vermieter reden
und dich um wohngeld bemühen
doch bekomme von der ausbildung alg1 und erst nach einem jahr alg2