Wiedermal Fristlose Kündigung Wohnung.
Guten Tag liebe GuteFrage gemeinde,
Ich habe zum oben genannten Thema mal eine Frage.
Eine Freundin von mir hatte letztes Jahr auf grund von Arbeitslosigkeit eine Fristlose Kündigung der Whg, weil sie ihre Miete nicht zahlen konnte, diese wurde aber durch zahlungen vom Amt unwirksam.
Nun folgendes Problem, da sie leider etwas schludrig mit dem Amt gängen war hat sie in den letzten monaten immer nur Teile der miete gezahlt, und mittlerweile wieder ein schuld Saldo von 1017,07 € bei Ihrem Vermieter.
Sie hat seid 1.04. einen Neunen Job, und hatte den Vermieter um zeit bis anfang Mai gebeten, damit sie die schulden in Raten zusätzlich zur Miete ausgleichen kann.
Meines Wissens nach kann ein Vermieter doch "nur" Fristlos Kündigen wenn der Mieter mit min. 2 Monatsmieten in der Kreide steht, das ist bei ihr noch nicht der Fall, da ihre Miete 615,30 € beträgt, was ja mal zwei gerechnet mehr ist als 1017,17€.
Nun meine Frage ist die Kündigung trotzdem rechtens?
Weil sie will Ja tahlen aber kann erst ab Mai damit anfangen.
Hoffe die Frage ist einigermaßen verständlich.
Vielen Dank für eure Hilfe.
11 Antworten
Weil sie will Ja tahlen aber kann erst ab Mai damit anfangen.
das heißt also Ratenzahlungen leisten?
Tut mir leid, auf dieses Spielchen muß sich der Vermieter nicht wieder einlassen. Die Kündigung ist wirksam und kann auch nicht wieder durch schnelle Zahlung vor dem Räumungstermin ausgeglichen werden!
Eigentlich ist das wieder ein Beispiel, daß man aus Erfahrung nicht immer lernt. Sonst hätte sie nämlich nach ihren ersten Erfahrungen mit der fristlosen Kündigung peinlich genau die Gänge zum Amt wahrgenommen, denn in der Zwischenzeit sollte es sich schon herumgesprochen haben, daß die ARGE mit Leistungskürzungen bei Schlampigkeiten schnell zur Hand ist.
Eine fristlose Kündigung wegen Mietrückstand kann nur einmal durch nachträgliche Zahlung ausgeglichen werden.Das ist bereits passiert.
Kommt sie nochmal in Rückstand und sei es auch nur mit einer halben MM kann der VM fristlos kündigen. Die Kündigung bleibt auch bestehen, wenn sie die Rückstände kurzfristig zahlt.
Wer so schludrig ist und auch noch nachrechnet, dass er keine 2 vollen MM in Rückstand gerät, hat es leider nicht besser verdient.
Die fristlose Kündigung ist demnach wirksam!
DH
danke :-)
Also überleg mal, bei allem Respekt zu deiner Freundin und dir. Aber was würdest du in solch einem Fall als Vermieter tun? Er kennt ja deine Freundin nicht so wie du sie. Ausserdem muss er von der Miete ja auch seine Kosten für die Wohnung bezahlen. Weist irgendwann ist halt mal ein Punkt erreicht wo man nicht mehr will oder auch kann.
Deine Freundin sollte versuchen eine andere Wohnung zu finden, das wär die einfachste und vielleicht auch beste Lösung.
Die Mieterin hat sich mehrfach NICHT an den Vertrag gehalten und nur Teilmiete bezahlt. Vertraglich vereinbart wurde aber die VOLLE Miete. Der Vermieter muss von dem Betrag monatlich auch Kosten an dritte begleichen. Mal drüber nachgedacht dass die Vermieter möglicherweise das aus der eigenen Tasche draufzahlen müssen, weil von der Mieterin nichts kam? Solche Mieter würde ich auch nicht haben wollen und umgehend vor die Tür setzen.
Zahlt der Mieter trotz einer Abmahnung mit Kündigungsandrohung wegen wiederholter unpünktlicher Zahlung auch nur ein einziges Mal erneut verspätet, kann das eine Kündigung des Vermieters rechtfertigen.
BGH, Urt. v. 11.01.2006, VIII ZR 364/04
D. H. korrekte Antwort !