Welche Vorschriften sind auf Dachständer zur Stromversorgung anzuwenden?

Abspannung eines Ständers an sich selbst. - (Elektrotechnik, Stromversorgung, Baurecht) Isolierung und Befestigung der freien Enden mit Klebeband. - (Elektrotechnik, Stromversorgung, Baurecht)

3 Antworten

Im gegensatz zu den Reden meiner vorredner, die sich auf Münchhausen beziehen usw. sehe ich schon einen Sinn in dieser Konstruktion. sie verhindert, dass sich der Mast auf seiner Länge ab der letzten Fangstelle durchbiegt. und ein sich durchbiegender Mast ist der erste schritt auf dem Weg zum Knick.

wie weit ist denn der nächste Punkt, an dem das Kabel gefangen ist von diesem Mast entfernt?

Was mir deutlich mehr sorgen bereitet ist, das Isolierband...

wenn das nicht wirklich hält, und davon ist auszugehen, dann rasselts richtig...

lg, Anna

Gezeiten 
Beitragsersteller
 17.08.2014, 09:28

Hallo Anna,

die Leitung dürfte zum nächsten Dachständer ca. 25m sein. Wir sind uns hier glaube ich alle einig, dass diese Konstruktion das Biegemoment nur auf dem von der Konstruktion überspannten Maststück beeinflussen kann. Da das Biegemoment aber linear mit der Hebellänge zunimmt, ist es an der Schelle direkt unter der Dachhaut am größten. Wenn das Rohr keine anderweitigen Schwachstellen hat, dann knickt es dort. Das der weniger belastete Teil damit entlastet wurde ändert an der Stelle der größten Belastung nichts. Dynamisch betrachtet wird das Rohr seiner Elastizität im oberen Teil beraubt und damit werden ruckartige Belastungen (Windböen) wesentlich direkter auf den am stärksten belasteten Punkt übertragen. Die Konstruktion ändert also statisch nichts und ist dynamisch eher schädlich.

Das ändert aber leider nichts daran, dass hier noch niemand meine Frage beantwortet hat. Wo sind die relevanten Vorschriften zum nachlesen?

Peppie85  17.08.2014, 10:56
@Gezeiten

dann will ich mal unabhänigig von der Mastfrage was dazu sagen:

VDE 0100: grundlagen für das Errichten von Anlagen im Niederspannungsnetz, speziell und ins besondere betreffend den Berührungsschutz....

hier stellt sich eben die frage, ob durch Isoliren der offenen Kabelenden mit Band dieser Berührungsschutz ausreichend hergestellt ist. und dies ist fürchte ich wiederum ermessensfrage... mir persönlich wäre hier aber echt unwohl

lg, Anna

Gezeiten 
Beitragsersteller
 17.08.2014, 11:39
@Peppie85

Ja, da hab ich auch so meine Bedenken. Wobei an dieser Stelle der Berührungsschutz für Personen nicht relevant ist. An diesen Dachständern sind ja auch immer noch unisolierte Freileitungen üblich, weil sie ohnehin unzugänglich sind. Das ist ja das Leid das jeder Hausbesitzer kennenlernt, wenn er mal sein Dach neu eindecken will.

Das Klebeband ist allerdings kaum Witterungsbeständig und wenn es aufgibt würden die Kabelenden ggf. gegen den (aus Brandschutzgründen nicht geerdeten) Ständer hängen. Macht das mehr als eines dann bruzelt es mit beachtlichen Stromstärken.

Das Problem mit der DIN VDE 0100 ist, dass es eine umfangreiche "Normenreihe" ist und man mit dieser Information immer noch relativ weit davon entfernt ist die hier relevanten Passagen zu finden. Da bräuchte ich jemanden der sich damit wirklich auskennt und innerhalb der Normenreihe zunächst die Norm und darin die hierfür konkret relevanten Passagen aufzeigen kann. Trotzdem Danke

freidenker1848  24.08.2014, 16:16
@Gezeiten

Einschlägig für die Errichtung des Dachständers, der Teil des netzbetreiberseitigen Anschlusses ist, dürfte DIN VDE 0211 sein. Vorgeschrieben ist u.a. - keine Erdung oder sonstiger Einbezug des Ständers in eine Schutzmaßnahme (wegen Brandschutz) - 0,5 m freier Bereich um die Einführungsstelle im Dach - Dachständereinführungskopf wegen Nässe

Wegen mechanischer Belastung gelten max. Werte für die Zugspannung der Freileitung / max. Entfernung von Ständern. Isolierte Freileitungen haben in der Regel vernetztes Polyethylen (NFA2X-Leiter) als Isolierwerkstoff. Da mir die Norm nicht vorliegt, kenne ich auch nicht alle relevanten Angaben. Mehr Sorgen als die mechanische Stabilität macht mir allerdings die Aderendisolierung mit Isolierband. Das dürfte wohl kaum witterungsbeständig sein. Ebenfalls ist wegen der Schichtdicke in Frage zu stellen, ob das der Spannungsfestigkeit genügt, gerade wenn Abrieb hinzukommt. Soweit ich weiß, ist bei isolierten Freileitern eine Isolierung mit Isolierband nach VDE unzulässig.

Meine Empfehlung: auf Grundlage der VDE 0211, VDE 0100 und den TAB mit dem Netzbetreiber in Kontakt treten. Entsprechend würde ich mir zuerst die VDE 0211 besorgen.

kuku27  16.08.2014, 22:00

Irrtum, wenn er sich nicht durchbiegen kann, also über die ganze Länge teilweise abfangen kann, dann ist die GANZE Belastung voll auf dem unteren Punkt, dem Punkt des größten Hebels. Darum gibt es ja zB biegsame Antennen damit nicht jede kleinste Belastung an der Spitze unten alles abbricht.

Peppie85  17.08.2014, 08:04
@kuku27

jein, je nach verhältniss zwischen Länge und Duchmesser...Biegen ist eine Wissenschaft...

Das ist keine Abspannung da es sich am gleichen Ständer wieder anhängt. Es ist maximal Hilfe gegen verbiegen des Rohres aber sonst sinnlos. Münchhausen hat sich auch nur im Märchen am eigenen Zopf aus dem Wasser gezogen. Ich glaube nicht dass das Rohr bei Sturm den Belastungen stand hält unmd Abgespannt ist es nicht. Ich glaube es gibt kein OK von einem geprüften Statiker. Es ist gefährlich da das Röohr knicken kann und sich dann die Isolation am Dach aufreibt.

Gezeiten 
Beitragsersteller
 16.08.2014, 10:18

Den Vergleich mit Baron von Münchhausen finde ich sehr passend. Aber wie schon erwähnt herrscht kein Mangel an technischen Betrachtungen derartiger Konstruktionen. Meine Frage ist nach den anwendbaren Vorschriften (wo kann man das nachlesen VDE, LBO, ... ???) und ob das so rechtens ist? Ich brauchen einen Hebel den man beim Netzbetreiber ansetzen kann. Wenn man denen schreibt "Ich glaube nicht dass das lange hält." sehen die naturgemäß keinen Handlungsbedarf.

kuku27  16.08.2014, 22:04
@Gezeiten

sorry, ich habe an deiner Frage vorbei geantwortet, und kann dir keine einschlägigen Paragraphen nennen.

Ohne die weiteren Umstände zu kenne lässt sich das nicht beantworten. Wenn die Wandstärke des Stahlrohres unten dicker ist wie oben macht es Sinn es so abzuspannen. Ansonsten nicht. Alles in allem müsste man die Wandstärke, Durchmesser und Material des Rohres und die Abspannlast kennen. Pi mal Daumen mal Fensterrahmen kann ein alteingesessener Handwerker auch einfach am Rohr ziehen und anhand der Festigkeit schätzen ob es hält oder nicht.

Gezeiten 
Beitragsersteller
 15.08.2014, 20:45

Da man die Dachständer in DE sicherlich nicht mal eben mit dem Material basteln darf, das man gerade übrig hat, würden mich eben die diesbezüglichen Vorschriften interessieren um sie mal im Detail zu lesen. Allgemeine Betrachtungen technischer Art gibt es zu derartigen einseitig eingespannten Rohren reichlich, nur die helfen in dem Fall nicht weiter.