Zählt die Ausbildung zur gesetzlichen Kündigungsfrist?
Hallo.
Laut Arbeitsvertrag gelten für mich bei Kündigung die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Werden hierbei zur Berechnung auch meine 3 Ausbildungsjahre miteingerechnet?
LG
5 Antworten
Die meisten Arbeitsverträge haben eine Klausel, dass verlängerte Kündigungsfristen aus 622 Abs. 2 für beide Seiten Anwendung finden. Diese Klausel ist zulässig. Speziell zur Ausbildung wird sich deine Frage erübrigen, weil Zeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres sowieso keine Anrechnung finden.
weil Zeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres sowieso keine Anrechnung finden.
Falsch!
Das steht zwar noch im Gesetzestext, findet aber in der Rechtsprechung (wg. AGG) schon seit Jahren keine Anwendung mehr. Bis jetzt hat nur noch niemand den (überflüssigen) Satz entfernt
Die Zeiten der Ausbildung gehören ja zur Betriebszugehörigkeit dazu. Also fliessen sie auch in diese Berechnung ein.
Wenn Du aber gesetzliche Fristen hast spielt das keine Rolle für Dich als Arbeitnehmer. Da bleibt es bei den 4 Wochen zum 15. bzw Monatsende lt §622 BGB
Ausbildungsvertrag ist nicht Arbeitsvertrag, also nein.
Wer will denn kündigen? Du, dann gelten immer vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Die gestaffelten Fristen nach § 622 Abs. 2 BGB gelten nur für den AG.
Wenn im Arbeitsvertrag nix längeres vereinbart wurde. Ev reicht auch ein Hinweis auf einen Tarifvertrag in dem längere Fristen gelten.
Richtig! § 622 Abs. 1 BGB
Du hast nach deiner Ausbildung einen neuen Arbeitsvertrag. Alle Fristen etc. zählen daher für gewöhnlich neu.
Hm. ... also habe ich demnach dann eine kürzere Kündigungsfrist, richtig?
Die Fristen kann man ja nachlesen im Internet.
Dank Dir. LG
Was steht denn zur Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag? Wird ein Tarifvertrag angewandt, gibt es eine Vereinbarung zu den Fristen (z.B. dass sich die Kündigungsfrist für den AN im gleichen Umfang verlängert wie beim AG) oder wird auf den § 622 BGB ohne weiteren Zusatz hingewiesen?
Bei einer Kündigung richtet sich die Kündigungsfrist nach den Jahren der Betriebszugehörigkeit. Auch als Azubi warst Du Betriebsangehöriger. Die Zeit zählt also dazu.
Wenn der AN kündigt, gelten IMMER 4 Wochen als Frist?
Nur zur Sicherheit nochmal nachgefragt.