Kündigungsfrist 3 Monate, ab wann zählt sie genau?
Frage:
Wenn es heißt: Erfolgt die Kündigung bis zum 3. Werktag des Kalendermonats, wird dieser Monat auf die Kündigungsfrist angerechnet.
Die Kündigungsfrist ist ansonsten 3 Monate!
Wenn jetzt zb. am 02. September die Kündigung eingereicht wird, ist man dann schon ab 01.Dezember „Frei“ oder erst am 01.Januar?
Danke im voraus..
2 Antworten
Ist die Kündigung bis 3.9. zugestellt, ist wirksam zum 30.11. gekündigt.
Ja, richtig gerechnet, schon zum 1. Dezember frei!
Merk dir einfach 3 Monate, wovon der erste das mit der Regel spätestens am 3. Werktag eintreffend bzw. zugegangen ist.
...oder REAL knapp 3 Monate Kündigungsfrist.😉
Ja, richtig !
Denn dann ist es quasi 1 Tag zu spät für die 3.WerktagsFrist und es verlängert sich dadurch um nahezu 1 ganzen Monat auf knapp 4 Monate.
Also jetzt am Mi. den 5. August gekündigt und die Wohnung wird zum 1. November frei.
1 Tag später am Do. 6. August gekündigt und die Wohnung wird erst zum 1. Dezember frei.
BERICHTIGUNG:
Bei meiner BeispielBerechnung muss jeweils 1 Tag früher angesetzt werden, denn der
Samstag zählt als Werktag
bei MIETKÜNDIGUNGEN wie bei URLAUBSTAGEN-Berechnung (6-TageWoche),
aber nicht bei MIETZAHLUNGEN.
(Dazu gibt es jeweils BGH-Urteile !)
Das heisst kommt oder geht die Kündigung raus am 4. Werktag eines Monats so hat man dann praktisch fast noch „4 Monate“, verstehe ich das richtig?