Kündigungsfrist während der Probezeit bei Rewe
Ich arbeite seit zwei WOchen als Aushilfe/Teilzeitkraft auf 352 Euro Basis bei Rewe. Nun habe ich ein anderes Jobangebot, worüber ich mich sehr freue. Aber eine genaue Zusage würde ich wenn erst am Freitag bekommen. Wenn ich den neuen Job bekomme, wie lange wäre dann meine Kündigungsfrist bei Rewe? Bin ja natürlich noch absolut in Probezeit. Also kann ich sofort da aufhören oder beträgt die Frist 2 Wochen? Kann es aus meinem "Arbeitsvertrag" nicht wirklich entnehmen, es ist nur ein DIN A4 Blatt, wo zu Kündigung nichts wirklich steht, außer es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen zu Ende oder Mitte eines Monats! Also zwei Wochen oder? Danke schonmal für eure Antworten!
9 Antworten
Nachdem einige derjenigen die diese Frage zu beantworten versucht haben mehr "Nichtwissen" als "Wissen" geglänzt haben, beantworte ich die Frage etwas ausführlicher.
Wo finde ich die für mich gültigen Kündigungsfristen?
Kündigungsfristen können auf arbeitsvertraglicher Ebene, (seltener) auf betrieblicher Ebene oder durch einen anwendbaren Tarifvertrag geregelt werden. Gibt es keine der vorgenannten Regelungen, dann gelten automatisch die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß §622 BGB.
Ist eine fristlose Kündigung ohne wichtigen Kündigungsgrund möglich?
Kurze, klare Antwort: Nein!
Auch in der Probezeit ist dies nicht möglich.
Nun zur Fragestellung:
Paulinchen123 schreibt dass die gesetzlichen Kündigungszeiten gelten. Da Paulinchen sich noch in der Probezeit befindet gilt folgendes gemäß §622 Absatz 3 BGB:
Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Hier noch der Link zu §622 BGB.
http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
Peter Kleinsorge
korrekt DH!
In der Probezeit hast du eigentlich das recht fristlos zu kündigen (oder gekündigt zu werden).. Frag doch mal bei deinem Chef nach, wenn es für dich unverständlich ist..
Völlig richtig, Peter.
Zwei Wochen ist die ges, Kündigungszeit während einen Probearbeitsverhältnis. Das wäre dann zum 15,4,2010. Wenn du aber evtl. zum 1.4. anfangen könntest, lassen sie dich vielleicht auch aus dem Vertrag raus. Verhandlungssache.
Ich durfte vor 5 Jahren in meiner Probezeit sofort gehen....und ich hab beim Anwalt gearbeitet, der hätte es gewusst wenn ich noch 2 Wochen arbeiten müsste....aber das war eine Ausbildung...weiss nicht wie es bei dir aussieht, aber ich zu 90% davon überzeugt das man in der Probezeit sofort gehen darf, dafür ist sie ja da um es zu probieren
Ihre Aussage zur Kündigung von Ausbildungsverhältnissen in der Probezeit ist korrekt.
http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/probezeit-in-der-ausbildung.html
Der zweite Teil Ihrer Aussage ist leider nicht korrekt. 90% sind manchmal sehr trügerisch.
Peter Kleinsorge
90% damit war meine eigene Meinung gemeint
In der Probezeit kannst du fristlos kündigen ohne angabe von Gründen!Das gleiche kann der Arbeitgeber ja auch mit dir machen!
Wie kann man bloß dermaßen mit Nichtwissen glänzen, wie Uwe29104? Und dafür kriegt der auch noch DH's. Verkehrte Welt!
Falsch! Eine fristlose Kündigung gemäß §626 BGB benötigt immer einen wichtigen Grund um rechtlich zulässig zu sein.
Auch in der Probezeit ist eine fristlose Kündigung nur aus wichtigem Grund gemäß §626 BGB möglich.
Für die Probezeit gelten lediglich kürzere Kündigungsfristen und es kann vereinbart werden dass eine ordentliche (fristgemäße) Kündigung nicht begründet werden muss.
Peter Kleinsorge
Ich trau mich nicht! :-) Ist ne Cheffin, die ist auch irgendwie komisch und genervt drauf den ganzen Tag! Hätte schon Angst ihr meine Kündigung in die Hand zu drücken! :-)