Wie lang ist die Kündigungsfrist bei einem befristeten Arbeitsvertrag?
Hallo!
Ich habe einen Arbeitsvertrag mit der Stadt. Drüber steht: "Arbeitsvertrag für Beschäftigte, für die der TVöD/ Tarifbereich Ost und die nach dem Teilzeit- und Befristigungsgesetz (TzBfG) befristet eingestellt werden" Ich habe also einen Teilzeitarbeitsvertrag, der für den Zeitraum vom 08.05.2009 bis 31.08.2009 einschließt. Auf Grund einer Umorientierung würde ich gerne ab 01.08.2009 ein anderes Arbeitsverhältnis eingehen. Somit müsste ich ja den alten Vertrag kündigen. Im alten Vertrag steht: "Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des 31.08.2009, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Arbeitsverhältnis kann - auch während seiner zeitlich befristeten Dauer - von beiden Seiten unter Einhaltung der gesetzlichen/ tarifvertraglichen Kündigungsfristen gekündigt werden."
Was heißt das jetzt für mich? Wann muss die Kündigung für eine Teilzeitbeschäftigung eingehen?
Vielen Dank schon im Voraus.
5 Antworten
im TVöD steht in § 34: in den ersten 6 Monaten beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen. Dann ist das wohl vorrangig vor der gesetzlichen Frist, die ich oben genannt habe.
Da wirst du dich im entsprechenden Tarifvertrag schlau machen müssen.
Das Teilzeit-und Befristungsgesetz sagt zum Ende des befristeten Arbeitsvertrages in § 15 Abs.3: Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung,wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.
Und wo genau finde ich das? Weil im Arbeitsvertrag habe ich dazu explizit nichts gefunden!
entscheidend im Arbeitsvertrag war der zweite Satz, sonst hättest Du eh bis 31.08. warten müssen. So aber kannst Du kündigen mit 4 Wochen Vorfrist zum 15. oder zum Ende eines Monats (§ 622 BGB), das ist die gesetzliche Frist. D.h. wenn Du zum 31.07. kündigen willst, muss die schriftliche Kündigung am Freitag, den 03.07. beim Arbeitgeber zugehen.
Falls Du im Arbeitsvertrag auch stehen hast: Probezeit, dann hättest Du nur 2 Wochen Kündigungsfrist. Was im Tarifvertrag steht weiß ich im Moment nicht, da könnt wieder ganz was anderes drinstehen, was vorrangig gilt.
die ist dann schon abgelaufen, so dass § 622 Abs. 3 BGB nicht mehr gilt. Aber es gilt der Tarifvertrag öff.Dienst und da steht auch 2 Wochen drin. Siehe nächste Antwort von mir. Wenn Du den neuen Job sicher hast, dann kannst Du ja bis Freitag schon kündigen um Probleme auszuschließen.
So habe nach längerem Suchen dank eurer Tipps die Lösung zum Problem gefunden.
Also die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen zum Monatsende! (da ich nicht mehr als 6 Monate gearbeitet habe) (laut TVöD Ost §34)
Danke an alle die mir geholfen haben.
krieg ich einen Daumen dafür?
ich glaub das waren 4 Wochen !!!
warum muss man überhaupt antworten, wenn man es nur glaubt?? (aber immerhin, Du hast gesagt "Du glaubst", das ist schon mal gut)
Also zu Anfang des Arbeitsverhältnisses hatte ich eine Probezeit von 4 Wochen.