Kündigungsfrist Justizfachangestellte?

4 Antworten

Erst einmal solltest du in deinen Vertrag sehen, was dort genau zum Thema Kündigung steht. In manchen Fällen / befristeten Verträgen wird eine vorzeitige ordentliche Kündigung des Dienstverhältnisses ausgeschlossen.

Wenn ein solcher Passus bei dir nicht steht, und stattdessen in deinem Dienstvertrag ausschließlich auf § 30 Absatz 5 TV-L verwiesen wird, so ist es doch eindeutig geregelt und erklärt:

http://www.tarif-oed.de/tv_laender_paragraf_30_bis_35

Als Justizfachangestellte solltest du §§ lesen und in ihrer Rechtsanwendung auf deinen Vertrag bezogen verstehen können.

Dein Ausbildungsverhältnis gehört übrigens nicht zu deinem Dienstverhältnis, für den dein befristeter Vertrag gilt, egal, an welchem Gericht du die Ausbildung abgeschlossen hast. Normalerweise müssen alle Ex-Azubis, die anschließend in ein Dienstverhältnis eintreten, ein Formular ausfüllen, in dem sie bestätigen, dass sie zuvor noch in keinem Dienstverhältnis (Arbeitsverhältnis) bei diesem Arbeitgeber tätig waren. Ich gehe davon aus, dass auch du damals ein solches Formular ausgefüllt und unterschrieben hast.

Einhorn9696 
Beitragsersteller
 04.02.2018, 14:25

In meinem Vertrag wird auf 30 Abs. 5 TV-L verwiesen.

Internet gibt keine Info her, ob Ausbildungszeit angerechnet wird.

rotreginak02  05.02.2018, 01:05
@Einhorn9696

Genau deshalb hab ich ja auf Absatz 5 hingewiesen..und auf den Inhalt und darauf, dass deine Ausbildungszeit nicht dazu gerechnet wird :-). Also wenn es keinen expliziten Ausschluss einer Kündigung in deinem Vertrag gibt, so gilt. was unter 30 Absatz 5 steht: in deinem Fall dann 6 Wochen

Soweit ich weiß, streiten sich hier im öD immer noch die Geister. Zum einen soll die Ausbildung bei der Berechnung der Dienstzeit (Dienstjubiläum) mitgerechnet werden,

andere sind der Meinung, dass die Beschäftigungszeit nicht mitzählt, da Ausbildung ungleich Arbeitsverhältnis ist.

Ich kenne es im öD nur so, dass man befristet Beschäftigte als Reisende nicht aufhalten will. Desweiteren sollte die Frage ein Personalrat beantworten können.

Bei mir hat meine Ausbildung zur Berechnung des Jubiläums mitgezählt und so ein Formular wird bei uns auch heute noch nicht verwendet.

Einhorn9696 
Beitragsersteller
 04.02.2018, 16:19

Ich habe ein Formular nach bestehen der Prüfung unterschreiben müssen, das ich zuvor in keinem Dienstverhältnis zum Land stand. Daher wird es denke so richtig sein, das meine Kündigungsfrist nur 6 Wochen beträgt. Sonst hätte ich wohl kaum das Formular NACH der Prüfung unterschrieben, sondern vorher! Denke ich jetzt ...

rotreginak02  05.02.2018, 01:12
@Einhorn9696

Genau das schrieb ich als Antwort..da diese Formulare auch aktuell frischen JFA vorgelegt werden

Wenn du einen befristeten Arbeitsvertrag hast, endet dieser automatisch. Da muss man nicht kündigen.

Wenn du vorher kündigen willst, zählt die Ausbildung nicht dazu.

Einhorn9696 
Beitragsersteller
 04.02.2018, 12:00

Also stimmen die 6 Wochen Kündigungsfrist, wenn ich vorher kündigen will? Der befristete endet erst am 31.12. diesen Jahres!

DerHans  04.02.2018, 12:28
@Einhorn9696

Eigentlich kannst das befristete Arbeitsverhältnis gar nicht "ordentlich" gekündigt werden. Aber da wird man dir wahrscheinlich keinen Stein in den Weg legen wollen.

Du bist durchgehend im öffentlichen Dienst. Da ist es egal in welcher Dienststelle du warst.

Einhorn9696 
Beitragsersteller
 04.02.2018, 12:01

Ja nur das mein Arbeitsverhältnis nun befristet ist. Das macht einen Unterschied.

DerHans  04.02.2018, 12:02
@Einhorn9696

Dann ist die Kündigungsfrist, ja überflüssig. Da läuft das Arbeitsverhältnis einfach aus.