Toleranz bei Kündigungsfristen
Hallo, ich würde gerne meinen Arbeitsplatz kündigen. Eine Kündigung müsste allerdings bis zum 30.06. Eingegangen sein. Da dies aber ein Sonntag ist und dort die Leitung nicht arbeitet frage ich mich ob ich meine Kündigung auch erst am 1.7 abgeben kann und auf den 30.6. Datieren kann. Vorher würde sie ja ohnehin niemand lesen. Gibt es gesetzliche Toleranzen bei Kündigungsfristen?
7 Antworten
§ 193 BGB regelt den Fall, wenn der bestimmte oder letzte Tag der Frist auf einen Sonntag fällt so, dass an die Stelle dieses Tages der nächste Werktag tritt. Demzufolge kann die Kündigung am 01. noch übergeben werden.
Schau dir doch noch einmal ganz genau an,was zur Kündigung in deinem Arbeitsvertrag vereinbart ist.Der genaue Text ist in diesem Fall wichtig.
Nein, die gibt es nicht. Zu spät ist zu spät. Hast Du einen Monat oder oder vier Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende? Bei vier Wochen reicht es am Montag noch. Bei einem Monat kannst Du erst zum 31.August kündigen. Es sei denn, Dein AG ist mit einer verspäteten Kündigung einverstanden. Da bist Du aber auf sein Entgegenkommen angewiesen (Aufhebungsvertrag)
Das siehst Du richtig. War mir so nicht bekannt. Danke für die Info
Nein,da gibt es keine anderen Auslegungen,Stichtag ist das vorgegebene Datum.Du musst dafür Sorge tragen,dass es zum angegebenen Zeitpunkt vorliegt und zur Kenntnis genommen werden kann.
was steht denn genau in deinem vertrag?
weil eben so richtige toleranzen gibt es da nicht......möglich ist sonst nur die kulanz dazu deines chef´s die kündigung auch am montag,also 1. anzuerkennen...
Das sehe ich anders. http://dejure.org/gesetze/BGB/193.html