Kündigung bei befristeten Arbeitsvertrag möglich?
Hallo!
Vielleicht gibt es ja den einen oder anderen Juristen hier? Im Internet habe ich gelesen, dass eine Kündigung durch den Arbeitnehmer bei einem befristeten Arbeitsvertrag nicht möglich ist. Kann denn so etwas sein? Mein Vertrag ist auf ein Jahr befristet, und ich möchte das Arbeitsverhältnis vorzeitig beenden. Im Arbeitsvertrag habe ich auch eine Klausel zur Kündigung gefunden, welche besagt, dass sich eine ordentliche Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften richtet. Also müsste es doch kein Problem sein, oder?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort!
Klausel zur Kündigung gefunden, welche besagt, dass sich eine ordentliche Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften richtet.
Entscheidend ist hier die ganz konkrete Formulierung!
o.k., die lautet wie folgt: "§ xy Kündigung (1) Die Kündigungsfristen für eine ordentliche Kündigung richten sich nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften."
4 Antworten
🤔
Bin jetzt kein Jurist, hatte aber das Thema Kündigung des Arbeitsvertrag in meiner Fortbildung.
Mir ist nicht bekannt, dass du bei einen befristeten Arbeitsvertrag nicht kündigen dürftest.
Es gibt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Diese Endet immer Mitte des Monats oder Ende des Monats.
Du hast also 4 Wochen + die Tage zum Mitte oder Ende des Monats.
Bei mir ist die Fortbildung schon ein paar Jahre her.
Ob wir das so im Detail durch genommen haben, weiß ich ehrlich gesagt nicht mehr.
Nachfrage:
"Klausel zur Kündigung gefunden, welche besagt, dass sich eine ordentliche Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften richtet."
Entscheidend ist hier die ganz konkrete Formulierung!
Karrierechecker (Fragesteller) vor 1 Minute
o.k., die lautet wie folgt: § xy Kündigung (1) Die Kündigungsfristen für eine ordentliche Kündigung richten sich nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.
Okay, bei dieser Formulierung ist es klar:
Hiermit ist vereibnart, dass Du den befristeten Arbeitsvertrag mit den gesetzlichen Fristen ordentlich kündigen kannst.
Die (Mindest-)Frist, die du einzuhalten ist, ist 4 Wochen/28 Kalendertage zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
Somit kannst Du frühestens zum 31.07.2020 kündigen, wenn die Kündigung (spätestens) am 03.07.2020 in den "Verfügungsbereich" des Arbeitgebers gelangt. Das nächste Enddatum ist dann der 15.08.2020 mit Zugang spätestens am 18.07.2020 (da der 18.07. aber ein Samstag ist, muss die Kündigung vorher zugehen, also am 17.07., wenn der Samstag kein normaler betrieblicher Arbeitstag sein sollte).
Das kann geschehen (immer mit einem Zeugen oder mit Quittierung für den Vorgang und für den Inhalt) durch Einwurf in den Firmenbriefkasten zur postüblichen Zeit (wenn das am letzten Tag geschieht), Abgabe im Personalbüro, Übergabe persönlich oder durch Boten (wobei der Bote gleichzeitig Zeuge für den Vorgang ist), rechtzeitige Zustellung als Einwurfeinschreiben.
Ob der Arbeitgeber (in Person) die Kündigung auch tatsächlich zur Kenntnis nimmt (also liest) spielt keine Rolle).
Wenn Du früher aus dem Vertrag möchtest, geht das nur über einen Auflösungsvertrag mit dem Arbeitgeber (sofern der dazu bereit ist), wodurch das Arbeitsverhältnis zu jedem beliebigen Zeitpunkt (auch sofort mit der "noch nicht trockenen "Unterschrift) beendet werden kann.
Wenn es in deinem befristeten Vertrag eine Klausel zur Kündigung gibt, dann kannst du aus dem Vertrag mit Kündigung raus.
Wenn man die konkrete Formulierung der Klausel nicht kennt, kann man nicht sagen, was mit "dass sich eine ordentliche Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften richtet" tatsächlich gemeint ist.
Denn die gesetzliche Vorschrift, die ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages betreffend, ist die, dass eine ordentliche Kündigung eben nicht möglich ist - bzw. nur bei entsprechender vertraglicher Regelung.
Entweder hattest Du das Thema dann noch nicht - oder Du hast nicht aufgepasst!🤔
Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann nur dann durch eine (ordentliche) Kündigung vorzeitig beendet werden, wenn diese Kündigungsmöglichkeit ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde (Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG § 15 "Ende des befristeten Arbeitsvertrages", speziell Abs. 3).