Wurde das Verfahren hier eingestellt oder nicht?

3 Antworten

"Wird ein Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, so kann zu einem späteren Zeitpunkt gegen den Beschuldigten erneut Anklage erhoben werden, wenn sich neue Erkenntnisse bezüglich des Sachverhalts ergeben, aufgrund dessen die Staatsanwaltschaft Ermittlungen angestellt hat." aus https://www.juraforum.de/ratgeber/strafrecht/strafverfahren-einstellung-wann-gilt-170-stpo

jj1232 
Beitragsersteller
 30.10.2018, 11:03

Ah okay, jetzt habe ich das verstanden. Dankeschön, ich werd mich dann mal da melden und denen sagen das der Beschuldigte unschuldig ist... vielen dank.

Kerosine  30.10.2018, 11:14
@jj1232

Diversion gibts eigtl eh nur wenn man zumindest stillschweigend gesteht. Sobald du drauf bestehst das du unschuldig bist geht es (wenn überhaupt) zurück ins normale Verfahren.

jj1232 
Beitragsersteller
 30.10.2018, 12:01

Wie meinst du stillschweigend gestehen?

jj1232 
Beitragsersteller
 30.10.2018, 10:41

Das habe ich auch gelesen. Jedoch finde ich die Sache trotzdem etwas seltsam. Immerhin ist derjenige unschuldig und es könnten eigentlich keine "neuen Erkenntnisse" aufgekommen sein. Immerhin ist der Brief der Kreisverwaltung so formuliert, als hätte derjenige die Tat gestanden obwohl er sie nicht begangen hat.

Droitteur  30.10.2018, 10:54
@jj1232

Man will dem vermeintlichen Delinquenten einfach das klassische Strafverfahren ersparen; das ist auch durchaus vorteilhaft für ihn. Also wird das klassische Verfahren eingestellt und das andere weiterbetrieben; in dessen Rahmen kann er gern geltend machen, unschuldig zu sein.

Das klassische Verfahren kann auch wieder aufgenommen werden, ohne dass neue Erkenntnisse aufkommen. Hier aber geht es gar nicht darum; es wird ja gar nicht das klassische Verfahren wieder aufgenommen, sondern das Diversionsverfahren betrieben. Dieses dient geradezu dazu, das klassische Verfahren zu vermeiden; dass wiederum dieses eingestellt wird, ist demnach nur logisch, ohne dass dies bedeutet, dass überhaupt keine Verfolgung mehr betrieben würde (eben das Diversionsverfahren).

Ich bin keine Anwältin, aber die Formulierung hier ist ungewöhnlich. Normalerweise heist "Diversion", das nach §45 JGG ein gestellt wird. Dann mus man irgendwas machen, meistens Sozialstunden, aber ist nicht ofitziel verurteilt. Im Erziehungsregister steht das aber trozdem drin, also ist der Vorteil eigentlich nicht so gros für den Angeklagten, es lohnt sich oft fast es drauf ankommen zu lasen.

Was steht denn genau in den beiden Briefen?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
jj1232 
Beitragsersteller
 30.10.2018, 10:43

Okay, vielen vielen dank!!

jj1232 
Beitragsersteller
 30.10.2018, 10:37

Erst kam ein Brief von der Staatsanwaltschaft wo einfach nur drin stande, das das Verfahren nach § 170 II StPO eingestellt wurde. Damit hab ich die Sache dann als erledigt betrachtet. Ca. 10 Tage später kam dann der Brief von der Kreisverwaltung in dem es so formuliert wurde, als wäre das Verfahren noch am laufen. Man solle sich bis zum 05.11.2018 melden, wenn man damit einverstanden ist ein Beratungsgespräch in Angriff zu nehmen und Rücküberweisung des Geldes (Es handelt sich um ein Verfahren wegen Betrug. Der "Betrug" wurde aber nicht begangen.). Sollte man sich nicht melden, würde Anklage erhoben durch die Staatsanwaltschaft. Für mich hört sich der Brief der Kreisverwaltung auch so an, als hätte derjenige die Tat gestanden, obwohl er eigentlich keine Ahnung hat um was es genau geht.

Kerosine  30.10.2018, 10:41
@jj1232

Mit Kreisverwaltung meinst du Jugendamt, nehm ich an?

Wenn du die Tat abstreitest, solltest du dort eh nicht hin gehen. Du kannst dir einen Anwalt nehmen aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt wär das vmlt raus geschmissenes Geld. Du kannst da einfach Bescheid sagen, das die Tatvorwürfe nicht zu treffen und du nichts für die machen wirst.

Dann können sie es ganz ein stellen oder Anklage erheben, wobei es sich ja schon ein wenig so anhört als ging die Tendenz Richtung Einstellung. Wenn sie Anklage erheben kannst du ja immer noch über legen ob du einen Anwalt brauchst.

Droitteur  30.10.2018, 10:56
@jj1232

Es sind theoretisch zwei verschiedene Verfahren. Vllt löst das die Irritation auf, dass einerseits eingestellt worden und andererseits noch am laufen sei.

Kerosine  30.10.2018, 11:03
@Droitteur

Okay, wieso 2? EIns nach Erwachsenen und 1 nach Jugendrecht?

Droitteur  30.10.2018, 11:06
@Kerosine

Ja, mehr oder weniger. Das eine ist das generelle Verfahren (nicht ausschließlich Erwachsene) und das andere ist speziell für das Jugendstrafrecht; letzteres verdrängt allerdings das generelle, wenn man/die Staatsanwaltschaft darauf zurückgreift.

Kerosine  30.10.2018, 11:09
@Droitteur

Dankeschön😄! Wieder was gelernt. Und Anwälte machen echt nichts einfach...🤭

Droitteur  30.10.2018, 11:11
@Kerosine

:D

Auch Anwälte würden ihr Geld gerne leichter verdienen, aber dann bräuchte sie vllt keiner mehr^^

Droitteur  30.10.2018, 11:12
@Kerosine

Ach und vielen Dank noch für den Stern! :D

Vllt ist der Fragesteller hier ja auch so gnädig und vergibt ihn an dich? :)

Kerosine  30.10.2018, 11:13
@Droitteur

Kein Dank nötig, war sehr verdient😄!

durch eine Division

So etwas kenne ich nicht. Ansonsten ist der minderjährige nicht unschuldig, nur weil ein Urteil gegen ihn fehlt. Das Verfahren ist vorläufig eingestellt. Der unschuldige Minderjährige sollte sich nicht zu früh freuen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
jj1232 
Beitragsersteller
 30.10.2018, 11:45

Unschuldig im Sinne von er hat die Tat nicht begangen.

wiki01  30.10.2018, 13:13
@jj1232

Das wissen wir nicht. Die Gefängnisse sind voller Unschuldiger. Vielleicht hatte er bisher nur Glück?