Verfahrenseinstellung nach 154f?
Als Geschädigter kam ein Brief der Staatsanwaltschaft dass das Verfahren eingestellt wurde aufgrund Unbekannten Aufenthalts der Beschuldigten. Und das Fandungsmaßnahmen eingeleitet wurden.
Heißt es wenn die Polizei sie finden würde sie verhaftet wird ???
Und hat die Staatsanwaltschaft bevor das Verfahren eingestellt wurde beim Bürgeramt nachgefragt den der Wohnort war Zwei Jahre bekannt und die Anschrift ???
7 Antworten
Heißt es wenn die Polizei sie finden würde sie verhaftet wird ???
Nein, das heißt es nicht automatisch. Es kann auch lediglich eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung erfolgt sein.
Und hat die Staatsanwaltschaft bevor das Verfahren eingestellt wurde beim Bürgeramt nachgefragt den der Wohnort war Zwei Jahre bekannt und die Anschrift ???
Die Polizei hat selbst Zugriff auf die EMA-Daten. Und nur weil jemand eine Meldeanschrift hat, heißt da ja nicht, dass er sich auch tatsächlich dort aufhält.
Ja natürlich haben die beim Bürgeramt nachgefragt.
Ob die Person verhaftet wird, weiß hier Keiner, das entscheidet der Staatsanwalt und hängt davon ab, worum es konkret geht.
Heißt es wenn die Polizei sie finden würde sie verhaftet wird ???
Falls ein Haftbefehl vorliegt, ja. Ansonsten wird es vermutlich "nur" eine Aufenthaltsfahndung sein.
Verhaftet nicht unbedingt. Aber das Verfahren wird sofort wieder aufgenommen, wenn sich Hinweise ergeben.
Gruß S.