Steht da jetzt was im polizeilichen Führungszeugnis? (Verfahren eingestellt)
"Das Verfahren wurde eingestellt [Entgültiger Beschluss]."
Steht da jetzt was im Führungszeugnis? Falls es wichtig ist: Absatz 153 a StPo
7 Antworten
Nein, es gab ja kein Urteil. Nur bei einer Verurteilung kommt ein Eintrag ins Führungszeugnis in Frage.
Danke fürs Sternchen!
Ich denke, das steht nichts drin, wenn das Verfahren eingestellt wurde, aber hier gibt's Genaueres: http://131533.homepagemodules.de/t1146f14-Vorbestraft-Was-genau-kommt-ins-Fuehrungszeugnis.html
Eine Verfahrenseinstellung nach StPO wird nicht ins Bundeszentralregister eingetragen. Und nur bestimmte Einträge aus dem BZR landen im Führungszeugnis. Deshalb KANN es gar nicht im Führungszeugnis auftauchen.
Das steht nur im staatsanwaltlichen Verfahrensregister. Das kann auch nur die Staatsanwaltschaft einsehen.. Der Eintrag wird nach 2 Jahren wieder gelöscht.
Rrrrrichtich!!!!
Erstens: Es heißt Paragraph.
Zweitens: Die StPO ist die Strafprozessordnung, du meinst wohl das StGB, das Strafgesetzbuch.
Drittens: Nein. Das heißt, dass alles beendet wurde.
Vielen Dank für die Erläuterung. Ich habe mir das gar nicht erst angeguckt, weil es mir unsinnig erschien, eine Antwort zu benötigen, obwohl man selbst genau weiß, wo es steht und dachte eher, dass es um eine Straftat nach §153 StGB gewesen wäre, was ich aber auch nicht durchgelesen habe.
Ich habe mir das gar nicht erst angeguckt
Es heißt aber: "Lesen, verstehen und dann erst antworten!"
Und die Frage war nicht ob das Verfahren eingestellt wurde, sondern ob davon etwas im Führungszeugnis steht. Die Einstellung nach § 152a StPO ist ja schließlich auch keine weil man so unschuldig ist...
Und wer sich mit den Gesetzen nicht auskennt darf diese Frage hier ruhig stellen... es wird hier so viel Kram gefragt den man mit einer einfachen Suche bei Google schnell selbst finden könnte... hier hatte der Fragesteller aber tatsächlich mal eine berechtigte Frage. Und du "verbesserst" ihn dann auch noch falsch... wie schlecht.
Bitte lies dir dazu den letzen Beitrag zum Kommentar über deinem durch...
Habe ich! deshalb auch das Zitat daraus.
Wie wäre es wenn du mal deinen Fehler zugibst und dich entschuldigst, statt irgendwelche "ich habe das nicht gelesen, weil es ja auch nicht nötig wäre" Ausreden zu bringen...
...
StPO bezieht sich auf die Einstellung. Eingestellt wird nach StPO sowieso, nicht nach StGB.
Ich weiß. Ich habe mir das gar nicht erst durchgelesen. (Wieso sollte man den zugehörigen Gesetzesext mitschicken, wenn man ganau diese Antwort braucht? Ich dachte, dies sei ein Versehen, und derjenige hätte eine Straftat nach §153 begangen hätte. WIe gesagt, ich hielt dies für irrelevant.
Und ich halte es für irrelevant und unsinnig, Fragesteller falsch zu "verbessern".
Ich habe gesagt/geschrieben "du meinst wohl". Und nur mal so, wenn man nichteinmal in der Lage ist den Inhalt eines Gesetzestextes zu entziffern, obwohl man die genaue Stelle kennt, ist wohl eine Verwirrung der Antwortgeber nicht auszuschließen...
Nein, das steht nicht dort drin.
Die Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO bedeutet allerdings nicht, dass du unschuldig warst!
Dazu hätte es einer Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO bedurft...
§ 153a StPO ist die Möglichkeit, ein Strafverfahren gegen Auflagen vorläufig einzustellen. Werden die Auflagen erfüllt, erfolgt endgültige Einstellung.