Btmg verfahren eingestellt...
Nach etwa fünf Monaten habe ich Post von der STA erhalten und es wurde mir mitgeteilt, das das Vefahren nach Paragraf 29 btmg eingestellt wurde (paragraf 170 2. StPO).
Kann jetzt noch etwas von der FSS oder so kommen?
4 Antworten
Hallo Jan
schön mal wieder was zu lesen von dir:-)
Okay, dein Verfahren wurde eingestellt, ist ja schon einmal eine feine Sache.
sollte die Polizei es aber der Fsst gemeldet haben (das Gesetz dazu habe ich dir ja schon in deiner anderen Frage gepostet) kommt demnächst ein äG auf dich zu!
und das erwartet dich dann:
Fahrerlaubnisrechtlich werden drei verschiedene Stufen von Cannabis-Konsum unterschieden: einmal, gelegentlich, regelmäßig.
Wenn du regelmäßig konsumierst, bist du automatisch die Fahrerlaubnis los, sobald die Behörde das erfährt.
Wenn du gelegentlich konsumierst, kannst du die Fahrerlaubnis behalten, solange du den Konsum vom Autofahren trennen kannst. Das heißt, du darfst dich nicht unter Cannabiseinfluss am Steuer erwischen lassen
Die einzige Rettung wäre also, wenn man dir abnimmt, dass du nur diese eine Mal Cannabis konsumiert hast. Dann könntest du nämlich den Führerschein behalten. Ein deftiges Bußgeld, Punkte und ein befristetes Fahrverbot gibt es aber auch dann.
Die Untersuchung soll nun ergeben, in welcher dieser drei Klassen du einzusortieren bist. Wenn du den Führerschein behalten willst, ist deine einzige Rettung, dass du als Einmalkonsument durchgehst. Natürlich ist dafür günstig, wenn deine THC-COOH-Werte so niedrig wie möglich sind.
Hallo lieber aXXLJ
du hast schon Recht mit deinem Veto, aber der Fragesteller fragte ja was noch kommen könnte von der Fsst.
ob er noch mit Einmalkonsum durchkommt, darum ging es mir gar nicht bei meiner Antwort.
liebe Grüße an dich:-)
Da die FSS nix mit der SA an sich zu tun hat kann da immernoch was kommen. Eine direkte Sperre zwar nicht aber eine Aufforderung zur MPU kann kommen. Wenn du da durch fällst oder nicht hingehst kommt dann die Sperre.
aber eine Aufforderung zur MPU kann kommen.
zuerst ein äG
Wie ist es ausgegangen?Musttest du eine Mpu oder äG machen?
Sorry für die ALLERWELTSANTWORT aber: das kommt darauf an
Hier erfährst Du alles http://www.strafverteidiger-berlin.info/strafverfahren/einstellung-beschuldigter-170-ii-stpo/
Vorab: Im "Normalfall" ist es erledigt
Im "Normalfall" ist es erledigt
nö, das steht sogar in deinem (echt guten) Link
führerscheinrechtlich wird zu 90% ein äG noch angeordnet
Ich denke, dass die Einlassung "Einmalkonsument" zu sein, spätestens durch das Ergebnis einer Haaranalyse oder aber auch durch die Werte über Wochen permanent sinkender THC-Metaboliten widerlegt werden kann. Lügen wird in diesem Zusammenhang zwar nicht strafrechtlich verfolgt, aber trägt sicher zur Meinungsbildung über den Probanden bei.