Verfahren wegen fahrerflucht Eingestellt
Hallo liebe Community Ich habe vor ner Zeit einen PKW angeeckt an meinem Auto kein schaden waren aber Zeugen da nur gemerkt habe ich es erst als am Abend die Polizei vor der Haustür stand Naja Super dachte ich mir und das in der Probezeit und in der 2ten Woche nach dem 18ten. Habe mich einverstanden erklärt denn der tathergang und Ort passte leider. Nun kam ein Brief von der Staatsanwaltschaft
"Das Ermittlungsverfahren wird gemäß §170 Abs. 2 StPO eingestellt" "Das Verfahren wird gemäß § 43 OWiG zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeit(en ) an die Verwaltungsbehörde abgegeben "
Was kann oder wird mich noch erwarten ? MfG Patrick
6 Antworten
Ich vermute mal, daß es mit einer kleineren Geldstrafe wegen deiner "Unvorsichtigkeit" getan ist.
Ja stimmt, die "kleinere Geldstrafe" nennt sich "Verwarnungsgeld"...
Eine Anzeige wegen Ordnungswidrigkeiten, steht doch da.
Der Schrieb heißt nur das du nicht vor Gericht musst.
Genauso ist es.
Und mit den 30,- Euro Verwarnungsgeld was ihm nun noch droht kann er sicherlich ganz gut leben
Hallo RanklPatrick,
das Strafverfahren gegen Dich wurde nach folgendem Gesetz eingestellt:
§ 170 StPO (Abschluß des Ermittlungsverfahrens)
(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.
(2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.
Das bedeutet, dass der Tatvorwurf nicht aufrecht erhalten werden konnte und deshalb wurde das Verfahren eingestellt. Somit ist der Tatvorwurf des "Unerlaubten Entfernens vom Unfallort" vom Tisch.
Was bleibt ist immer noch der Vorwurf, dass Du beim Ausparken nicht aufgepasst hast.
Diesbezüglich könnte noch ein Bußgeldbescheid auf Dich zukommen, der wie folgt aussieht:
Tatbestandsnummer: : 101136
Tatvorwurf: Sie beschädigten beim Fahren in eine/aus einer Parklücke ein stehendes Fahrzeug.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 1.5 BKat
Verwarnungsgeld: 30,00 Euro
Punkte: Keine
Fahrverbot: Nein
A oder B - Verstoß: Nein
Das bedeutet, dass dieser Vorfall keine nennenswerten Folgen im Hinblick auf Deinen Führerschein oder Probezeit hat. In der Regle hast Du eine oder zwei Wochen Zeit das Verwarnungsgeld von 30,00 Euro zu bezahlen. Hälst Du die Frist ein hat sich die Sache erledigt.
Die andere Sache ist noch die Versicherungstechnische Seite. Aber ich denke der Unfall ist schon länger her, so dass ich die Schadensregulierung schon erfolgt ist. Da der Tatvorwurf des "Unerlaubten Entfernens vom Unfallort" vom Tisch ist hat die Versicherung auch keinen Regressanspruch gegen Dich.
Wäre der Tatvorwurf des "Unerlaubten Entfernens vom Unfallort" aufrechterhalten geblieben, wäre es nicht unwahrscheinlich, dass Dich die Versicherung in Regress genommen hätte.
Aber jetzt ist alles im grünen Bereich.
Schöne Grüße
TheGrow
So ist es! DH!
Vielen dank Polizei war da wegen 30€ alles in Ordnung :)
Zumindest mal kein Strafverfahren mehr.
Ich denke, dass ist auch das wichtigste für den Fragesteller. Mit den 30,- Euro Verwarnungsgeld kann er sicherlich leben :-)
Nichts...
Eventuell ein kleiens Bußgeld.
Kein Bußgeld, nur ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30,00 Euro
Geldstrafe gibt's bei Strafverfahren, das Strafverfahren wurde aber eingestellt, was bleibt sind 30,- Euro Verwarnungsgeld