kann eingestelltes Verfahren nach (170 abs 2 stpo) in einem (Belegart O) polizeilichen Führungszeugnis aufgeschrieben werden?
5 Antworten
Im BZR, aus dem ja die Führungszeugnisse erstellt werden, werden nur rechtskräftige Verurteilungen aufgenommen, also keine Ermittlungsverfahren, auch keine laufenden.
Zudem ist eine Einstellung nach § 170, Abs. 2 StPO wie ein klassischer Freispruch zu sehen.
Nein. Eingestellte Verfahren landen natürlich nicht im Führungszeugnis.
Das wär mir neu.
Verfahren eingestellt heißt kein Urteil und was soll dann in das Führungszeugnis geschrieben werden?
In das polizeiliche Führungszeugnis kommen nur Verurteilungen von Straftaten mit mehr als 90 Tagessätzen Geldstrafe, oder ab 3 Monaten Freiheitsstrafe.
Nein, aber das ist trotzdem nicht vergessen. Der Staatsanwalt hat ein Register, in dem alle Verfahren registriert werden, bei denen es zu keinem Urteil oder Strafbefehl kam. Somit kann man Serientätern, die immer wieder "durchgeflutscht" sind, auf die Schliche kommen. Und die Polizei weiß das natürlich auch, denn sie haben ja ermittelt.