Polizei Einstellung trotz eingestelltem Ermittlungsverfahren?
Hallo, gegen mich wurde Ende letzten Jahres ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Ich habe mich im Oktober bei der Polizei für den gehobenen Dienst beworben und den ersten und zweiten Teil des EAV bestanden. Allerdings geht es jetzt erstmal nicht mehr für mich weiter, da eben dieses Verfahren läuft. Ich habe sofort den Anwalt eingeschaltet, da es sich um einen verdammt dummen Irrtum handelt. Ich bin nicht gefahren. Habe jetzt auch die Fahrerlaubnis und hatte vorher nie etwas mit der Polizei zu tun. Ich wollte auch nie etwas mit der Polizei zu tun haben, zumindest nicht als Angeklagter. Für mich stand schon früh fest, dass ich mich nach dem Abitur für den gehobenen Dienst bewerbe. Der Anwalt meinte, dass die Chancen gut stehen, dass das Verfahren eingestellt wird.
Nun meine Fragen:
1. Kann es für mich trotz eines eingestellten Verfahrens bei der Polizei weitergehen?
2. Kann es für mich weitergehen, wenn das Verfahren gegen eine Auflage eingestellt wird oder wird diese dann als Schuldeingeständnis angesehen?
Ich hoffe natürlich, dass es ohne Auflagen fallen gelassen wird, aber man weiß ja nie. Es wäre ja nicht der erste Fall, bei dem ein Unschuldiger "verurteilt" wird, auch wenn es bei einer Einstellung gegen Auflage keine Verteilung gibt, in diesem Sinne.
2 Antworten
Hi, 1+2: In beiden Fällen möglich, dass Du eingestellt wirst, aber nicht sicher. Solche Vorfälle sind dann Einzelfallentscheidungen, da gibt es keine standardiesierte Vorgehensweise.
Das wichtigste ist, dass du es rechtzeitig angegeben hast und es nicht erst bei der Leumundsprüfung rauskommt.
Die Einstellung ist mit einem laufenden Verfahren nicht möglich. Mit einem eingestelltem grundsätzlich schon.
Man wird dich dann aber im AC/SI dazu befragen.
Gruß S.