Muss ich trotz Einstellung des Verfahrens (gem. § 153a Abs. 1 StPO) mit einer MPU, einem Ärztlichen Gutachten rechnen?
Liebe Community,
Ich habe heute Post von der Staatsanwaltschaft bekommen, mit folgendem Inhalt:
"*Der Staatsanwalt beabsichtigt, gem. § 153a Abs. 1 StPO von der Erhebung der öffentlichen Klage abzusehen, wenn Sie der vereinfachten Verfahrenserledigung bis zum 14.11.2017 unter Verwendung des anliegenden Formblattes zustimmen und folgende Auflage bis zum 24.11.2017 erfüllen:
Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 550€ zugunsten der Landesjustizkasse Bamberg
Eine etwaige erforderliche gerichtliche Zustimmung zu dieser Sachbehandlung liegt bereits vor. Wenn Sie die Auflage fristgemäß und vollständig erfüllen sowie den nachweis hierüber unverzüglich gegenüber der Staatsanwaltschaft erbringen, wird das Verfahren ohne weitere Mitteilung an Sie eingestellt. Eine nachgewiesen , fristgemäße Erfüllung der Auflage gilt als Zustimmung. Es erfolgt dann weder ein Eintrag im Bundeszentralregister noch im Fahreignungsregister. [...]*"
Bedeutet der letzte Satz, dass ich keine MPU oder sonstige Maßnahmen, meine Fahrerlaubnis betreffend, befürchten muss?
3 Antworten
Hallo.
Das bedeutet, das dadurch kein Fahrleistungsregister eingetragen wird. Es wird nichts eingetragen wenn auch die Auflagen erfüllt sind.
Wenn dir der Führerschein entzogen wurde, dann kannst du das nur über die Führerscheinstelle erfahren.
Es kommt ganz darauf an, ob das mit dem Führerschein zu tun hatte.
Weil MPU keine Strafe ist, sondern eine Überprüfung der Fahreignung.
Mit Gruß
Bley 1914
§ 153a Abs. 1 StPo - Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen.
https://dejure.org/gesetze/StPO/153a.html
Hier findest du Informationen zum Fahreignungsregister
https://www.fahreignungsregister.info/
Ob eine MPU angeordnet wird hängt nicht zuletzt davon ab, in welchem Zusammenhang die Straftat mit dem Führerschein steht.
Die MPU kann jedoch nicht durch das Gericht, bzw. den Staatsanwalt verlangt werden. Ebenso wenig kann Gericht und Staatsanwaltschaft entscheiden, dass keine MPU erforderlich ist.
Verlässliche Antworten auf deine Fragen bekommst du bei der Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamts.
Ich hatte es auf einem Festival dabei, dass ich mit der Bahn erreicht habe. Eigentlich sollte es da keinen Zusammenhang gegen, aber bei sogenannten harten Drogen meldet sich anscheinend immer die Führerscheinstelle.
Nein, bedeutet es nicht. Damit ist nur der strafrechtliche Teil erledigt. Die Führerscheinstelle wird sich erst bei Wiederbeantragung bei dir melden.
Wie kommst du darauf, dass sie entzogen wurde?
kommt darauf an mit was du erwischt wurdest, wenn du mit gras erwischt wurdest (einmaliger Konsum\Besitz in deinem Leben) kann sein dass garnix passiert oder du ein Ärztliches Gutachten machen musst. Wenn Mehrfacher Cannabiskonsum bzw. Einmaliger konsum einer anderen illegalen Droge (harte Droge) oder du cannabis mit Alkohol zu dir genommen hast (1x) musst du ne MPU machen.
Bei Wiederbeantragung? Wie und wann erfahre ich, ob da nach was auf mich zukommt, hinsichtlich der Fahrerlaubnis?
Sobald du zur Führerscheinstelle gehst und deinen Führerschein neu beantragst.