Paragraph 152 Absatz 2?
Mein Freund hat gerade Post von der Staatsanwaltschaft bekommen. In dem steht: "In dem oben genannten Verfahren have ich mit Verfügung vom 01.06.2017 folgende Entscheidung getroffen:
Von der Einteilung eines Ermittlungsverfahren wird gemäß Pargraph 152 Absatz 2 StPo abgsehen.
Was ist das? Der Grund ist Diebstahl.
5 Antworten
§ 152 Anklagebehörde; Legalitätsgrundsatz
(1) Zur Erhebung der öffentlichen Klage ist die Staatsanwaltschaft berufen.
(2) Sie ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist,
verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern
zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.
.... das Verfahren wurde eingestellt, da es keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Straftat gibt
Die Staatsanwaltschaft ermittelt nicht weiter. Was ist an dem einen Satz denn eigentlich so schwer zu verstehen?
https://dejure.org/gesetze/StPO/153b.html
wird nicht weiter verfolgt .
Ich vermute mal da steht Einleitung und nicht Einteilung,das bedeute es wird kein Ermittlungsverfahren eingeleitet,die Sache ist erledigt.
Entweder hast Du Dich verschrieben oder es geht nicht um Deutschland^^ 153 oder 154 oder 170 kann sein, aber nicht 152. Wenn man den Paragraphen nicht kennt, kann man dazu auch nix sagen.
Ich muß mich korrigieren. Ich hab in der Eile gedacht, es ginge um eine Verfahrenseinstellung. Dann kann das schon sein. War nix strafbares zu erkennen, also gibt's auch kein Verfahren (im Volksmund: "Keine Anzeige")